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Wie Betriebsausflüge Spaß machen

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft
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Wildwasser-Bootstour mit dem Chef: Ein zu anspruchsvolles Sportprogramm beim Betriebsausflug kann auf Mitarbeiter abschreckend wirken.
© Foto: fotolia

Zu viel Kulturprogramm oder Extremsportarten nerven Mitarbeiter.


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Wien. Stand früher beim Betriebsausflug oft Wandern am Programm, so muss es heutzutage etwas Originelleres sein. "Die Firmen wollen immer ausgefallenere Aktivitäten unternehmen. Beliebt sind Ausflüge, bei denen die Mitarbeiter aktiv sein können - also Rätselrallyes, Teamolympiaden auf der Alm oder eine Schatzsuche mit GPS quer durch eine Stadt", sagt Ilse Grabner, Geschäftsführerin der Agentur Eventschmiede. Im Trend liegen authentische Ziele wie Almhütten, Burgen oder Schlösser, sagt Rudolf Buchner, Geschäftsführer von Retter Events.

Um gemeinsam etwas zu erleben und die Kollegen abseits des Arbeitsalltages kennenzulernen, wird bei der "Da Vinci Code Trophy" nach dem Firmengral gesucht, oder die Belegschaft misst sich bei der Winterolympiade mit Schneeschuhlauf, beim Seifenkistenrennen oder bei der Segway Team Trophy. Für abenteuerlustige Mitarbeiter werden Rafting, Hochseilgarten oder ein Motorsport-Tag angeboten. Wer es gemütlicher mag, wird beim Tag im Mittelalter mit Ritteressen fündig.

Immer mehr Firmen nutzen Events zur Motivation, weil sie mit Motivationsproblemen ihrer Mitarbeiter kämpfen - ausgelöst durch Stress oder Kündigungen.

Nervig oder Highlight des Jahres im Unternehmen?

Von den Beschäftigten werden Betriebsausflüge oft als nervig empfunden. Für 28 Prozent der Arbeitnehmer sind sie uninteressant, für 22 Prozent gehören sie eben dazu, wie eine Umfrage des Onlineportals karriere.at unter 477 Teilnehmern ergeben hat. 30 Prozent der Befragten finden, dass die Ausflüge den Teamgeist fördern, 20 Prozent freuen sich sogar jedes Mal darauf.

Was trübt die Stimmung beim Betriebsausflug? "Ein Kulturprogramm mit Museumsbesuch, das zu lange dauert, kommt oft negativ an", sagt Grabner. "Die Belegschaft oder der Betriebsrat soll beim Ablauf und Ziel mitbestimmen. Das Programm soll jedermann Spaß machen und nicht zu extrem sein", sagt Buchner. Zu sportliche Aktivitäten könnten Mitarbeiter von der Teilnahme abhalten.

"Viele Unternehmen beginnen sehr spät mit der Planung des Betriebsausfluges. Das Wunschprogramm oder die Unterkunft ist dann möglicherweise nicht mehr verfügbar", sagt Grabner. Statt wie in vielen Betrieben üblich, erst ein Monat vorher zu buchen, wären laut den Agenturen drei bis sechs Monate Vorlaufzeit ideal.

Unternehmen müssen mit durchschnittlichen Kosten von mindestens 100 bis 150 Euro pro Teilnehmer und Tag rechnen - je nach Ausflugsziel. Offensichtlich wird zunehmend beim Betriebsausflug gespart: "Firmen drücken den Preis immer mehr", sagt Grabner.

Keine Pflicht zur Teilnahme am Wochenende

Meist dauert ein Betriebsausflug ein bis zwei Tage, oft von Freitag auf Samstag. Am Wochenende können Arbeitnehmer nicht zur Teilnahme verpflichtet werden, weil der Arbeitgeber nicht über die Freizeit des Arbeitnehmers verfügen darf, sagt Judith Morgenstern, Partnerin bei Mosati Rechtsanwälte in Wien. Die Teilnahme ist dann freiwillig und grundsätzlich keine Arbeitszeit. "Es empfiehlt sich aber, dass der Arbeitgeber gesondert darauf hinweist", sagt Morgenstern. Bei mehrtägigen Aufenthalten sollte eine (Teil-)Anrechnung auf die Arbeitszeit im Ausmaß der Normalarbeitszeit vereinbart werden.

Zur Teilnahme verpflichtet sind Mitarbeiter nur dann, wenn der Betriebsausflug auf einen Arbeitstag fällt, der Tag als Arbeitszeit angerechnet wird und keine zusätzlichen Kosten für den Beschäftigten anfallen. Außerdem dürfen keine unzumutbaren Anforderungen wie Wildwasserpaddeln, Reiten oder Nachtaktivitäten mit dem Ausflug verbunden sein.

Wenn ein Mitarbeiter bei einem Betriebsausflug an einem Arbeitstag nicht teilnehmen will, muss er "normal" arbeiten. Ist der Betrieb aufgrund des Betriebsausfluges zur Gänze geschlossen und der Arbeitnehmer hat sich berechtigt geweigert, besteht ein berechtigter Dienstverhinderungsgrund: Das heißt, der Beschäftigte muss nicht arbeiten und bekommt trotzdem das Entgelt.

Bei unberechtigter Weigerung und gänzlicher Schließung muss sich der Arbeitnehmer Zeitausgleich nehmen oder Urlaub beantragen, sonst entfällt der Entgeltanspruch für diesen Tag.