Rechtsform des Unternehmens ist entscheidend. | Vorauszahlungen für Steuern senken. | Wien. So manche Steuer-Optionen sind bares Geld wert. Mit einigen Tricks können Unternehmen selbst in Krisenzeiten ihre Liquidität stärken. Vor allem die Rechtswahl des Unternehmens ist entscheidend. Welche Rechtsform optimal ist, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Zum einen von der künftigen Gewinn- oder Verlusterwartung des Betriebs. Zum anderen von der Ausschüttungspolitik der Eigentümer, also von der Frage, wie viel Geld man privat benötigt.
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Für gewinnstarke Unternehmen eignet sich der Mantel einer Kapitalgesellschaft am besten - sofern der erwirtschaftete Cash-flow vorerst nicht ausgeschüttet, sondern in das Unternehmen re-investiert wird.
Anders ist die Lage hingegen, wenn man Anteile an einer Kapitalgesellschaft besitzt, die trotz steuerlicher Verluste satte Geschäftsführerbezüge auszahlt. In solch einer Gesellschaft ist der Verlust quasi "gefangen" und kann nicht gegen die steuerpflichtigen Geschäftsführergehälter verrechnet werden. Um aus dieser Situation herauszukommen, ist es daher ratsam, so bald wie möglich eine Umwandlung in ein Einzelunternehmen oder in eine Personengesellschaft ins Auge zu fassen. Nach der Umwandlung ist es nämlich möglich, die Verluste gegenzurechnen. Darüber hinaus verringern auch die Mindest-Körperschaftsteuern die Einkommensteuern. Aber Achtung: Bei einer derartigen Umwandlung gilt es nicht nur steuerliche, sondern auch betriebswirtschaftliche und andere rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Bis zu 10.000 Euro
Der Einkommensteuerprogression kann man durch Fruchtgenussmodelle innerhalb der Familie ein Schnippchen schlagen. Per Fruchtgenuss kann der Eigentümer einer Gesellschaft einer von ihm bestimmten Person genau bestimmbare Gewinnanteile zufließen lassen und gleichzeitig die Eigentumsrechte an der Gesellschaft behalten. Dadurch können die Gewinne auf mehrere Personen in der Familie verteilt werden. Jährlich lassen sich somit völlig legal bis zu 10.000 Euro an Steuern sparen.
Ein Gnade-Gesuch
Auch bei den Vorauszahlungen für Körperschaft- und Einkommensteuer gibt es Einsparpotenzial. Schließlich wird das, was man dem Fiskus 2009 vorab zu überweisen hat, auf Basis der letzten Veranlagung vorgeschrieben. Wenn man aber heuer viel weniger Gewinn erwartet als bei der letzten Veranlagung, kann man um die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen ansuchen. In vielen Fällen verlangt der Fiskus dafür eine Prognoserechnung. Diese hilft aber nicht nur, Steuern zu sparen, sondern ist auch ein bewährtes Instrument, um das Unternehmen durch stürmische Geschäftsgewässer zu navigieren.
Eine schnelle Liquiditätserhöhung kann auch durch Forschungs-, Bildungs- oder Lehrlingsprämien erzielt werden. Der Fiskus schreibt die Prämien nämlich direkt auf das Abgabenkonto gut. Außerdem sind sie steuerfrei.
Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.