Zum Hauptinhalt springen

Wie gründe ich einen Verein?

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Vereinsregister, Rechnungslegung, Statuten: was zu beachten ist.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 11 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Vom Alpenverein über den Kleingartenverein "Frohe Zukunft" bis zum Verein zur Verwertung von Gedankenüberschüssen: In Österreich gibt es laut Angaben des Innenministeriums rund 116.000 Vereine mit unterschiedlich hehren Zielen.

Gemeinsam sporteln: nur einer von vielen Vereinszwecken .
© Foto: fotolia

Einen Verein gründen geht einfacher, als man glaubt. Dennoch sind einige Dinge zu beachten. Dörk Pätzold, Partner bei PHHV Rechtsanwälte und Co-Autor von "Rechnungslegung der Vereine", ist Experte im Vereinsrecht und beantwortet für die "Wiener Zeitung" die wichtigsten Fragen.

Kann in Österreich jede/r einen Verein gründen?

Ja. Die Vereinsfreiheit ist nicht nur Teil der Bundesverfassung, sondern auch in der EMRK, der Europäischen Menschenrechtskommission, verankert. Man muss somit nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, um von diesem Recht Gebrauch machen zu können.

Welche Schritte sind nötig, um einen Verein zu gründen?

Zunächst braucht es mindestens zwei Personen, die sich zusammentun und sich darauf einigen, wie der Verein heißen soll, welchem Zweck er dienen soll, welche Tätigkeiten zur Zweckerreichung vorgesehen sind und wie die dafür nötigen Mittel aufgebracht werden. Dies alles wird in den Vereinsstatuten festgehalten. Hier legt der Gesetzgeber großen Wert auf Klarheit und Genauigkeit. Die Errichtung des Vereins wird dann bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise bei der Bundespolizeidirektion angezeigt. Hört man dann binnen vier Wochen nichts von der Behörde, kann man davon ausgehen, dass die Vereinsgründung gestattet ist. Oder die Behörde wird von sich aus aktiv und schickt eine ausdrückliche Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit.

Wie viel kostet die Gründung eines Vereins?

Für die Anzeige der Vereinserrichtung bei der Behörde sind 14,30 Euro Bundesgebühr zu bezahlen. Dazu kommt die Vergebührung der beigelegten Statuten mit 3,69 Euro pro Bogen (maximal 21,80 Euro), wobei ein Bogen 2 Blatt Papier umfasst.

Müssen Vereine eine Bilanz legen?

Üblicherweise reicht eine jährliche Einnahmen/Ausgaben-Rechnung sowie eine Vermögensübersicht. Erst, wenn die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren jeweils 1 Million Euro oder mehr erreichen, ist eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Wenn in zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsjahren die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben jeweils höher als drei Millionen Euro waren oder das Spendenaufkommen in diesem Zeitraum jeweils den Betrag von einer Million Euro übersteigt, ist ein Verein verpflichtet, einen erweiterten Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang zu erstellen. Darüber hinaus hat eine Abschlussprüfung zu erfolgen.

Vereine dürfen nach dem Vereinsgesetz "nicht auf Gewinn berechnet" sein. Was bedeutet das?

Es bedeutet, dass zwar Gewinne erzielt werden dürfen, diese aber nicht an die Mitglieder des Vereins ausgeschüttet werden dürfen. Weiters dürfen Vereinsmittel, inklusive erzielter Gewinne, nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden. Andernfalls droht die behördliche Auflösung des Vereins.

Sind alle Vereine automatisch steuerlich begünstigt?

Nein. Nur Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt werden.

Wie erfolgt die Auflösung eines Vereins?

Die Voraussetzungen für eine freiwillige Auflösung bestimmen die Statuten. So kann etwa festgelegt werden, dass dafür ein Beschluss einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder nötig ist. Dieser Beschluss zur freiwilligen Auflösung eines Vereins samt weiteren relevanten Daten muss der Behörde innerhalb von vier Wochen gemeldet werden. Vereine können aber auch von der zuständigen Behörde zwangsaufgelöst werden, wenn sie zum Beispiel gegen das Strafrecht verstoßen.

Wie kann ich herausfinden, ob es den Verein, den ich gründen will, schon gibt?

Durch eine Online-Abfrage im Zentralen Vereinsregister (ZVR) des Innenministeriums. Das kostet nichts. Allerdings muss man bei der Eingabe der Suchkriterien sehr genau sein und auf eine korrekte Schreibweise achten.

Vereinsinfos
Mehr als drei Millionen Österreicherinnen und Österreicher engagieren sich in rund 116.500 Vereinen und leisten 15 Millionen unentgeltliche Arbeitsstunden pro Woche. "Sie schenken der Gesellschaft in dieser schnelllebigen Zeit wohl das Wichtigste, das sie haben – nämlich Zeit", betont "Vereinsministerin" Johanna Mikl-Leitner auf der Homepage des für das Vereinswesen zuständigen Innenministeriums.
Das BMI stellt den Vereinen online eine Menge an Informationen zur Verfügung: Anleitung zur Vereinsgründung, Gesetzestexte, Literaturhinweise, Muster für Statuten etc. Anfragen können schriftlich an vereinsservice@bmi.gv.at oder telefonisch unter der Telefonnummer 01/531 26-3031 gestellt werden.
Auch wer auf www.help.gv.at das Stichwort "Vereine" eingibt, erfährt Wissenswertes zum Thema und kann Formulare, etwa für die Abfrage eines Vereinsregisterauszugs, abrufen.
Praktische Tipps gibt auch das Internetportal www.vereinsportal.at. Dort wird nützliches Wissen zu den Themen Vereinsmanagement, Zielgruppenarbeit, Mitgliederbetreuung, Vereinsfinanzierung und Rechnungsprüfung, Fundraising sowie rechtliche Grundlagen des Vereinslebens mit vielen Beispielen vermittelt.
Wer möchte, kann seinen Verein auch kostenlos bei dem Portal anmelden.