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| Zwischen den Zeilen lesen in Urlaubsprospekten.
| Aufpassen beim Buchen im Web auf ausländischem Portal.
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Wien. Wer beim Schmökern in Reisekatalogen den nächsten Urlaub plant, sollte nicht jedes Wort darin für bare Münze nehmen: Denn Reiseveranstalter sind bei der Beschreibung der Unterkunft mitunter recht erfinderisch. Da wird das Hotel mit "direkter Lage am Meer" beschrieben, obwohl es an einer Steilküste liegt und es damit gar keine Bademöglichkeit gibt. Mit "kurzer Transfer vom Flughafen" wird häufig beschönigt, dass die Unterkunft in der Einflugschneise liegt.
Die beschriebenen fünf Minuten zum Strand können zu Fuß, aber auch mit dem Auto berechnet sein. Mit "idyllisch" oder "ruhige Lage" kann ausgeschmückt werden, dass die Herberge weitab vom Schuss liegt. Hingegen wird mit der Bezeichnung "zentrale" oder "verkehrsgünstige" Lage oft beschönigt, dass die Urlauber an einer Hauptverkehrsstraße wohnen und mit Lärm und Discos oder Bars in der Nähe rechnen müssen.
Ein "aufstrebender Ort" verheißt Baustellen
Auch zwischen einem Direktflug und einem Non-Stop-Flug gibt es einen Unterschied: Bei einem Direktflug müssen die Passagiere zwar nicht umsteigen, es kann aber auf der Route einen Zwischenstopp geben. Ohne Zwischenlandung wird ein Non-Stop-Flug durchgeführt.
Auch bei der Zimmerbeschreibung wird sprachlich oft getrickst: Das Zimmer auf der Meerseite ist zwar Richtung Wasser hin gelegen, den Blick aufs Meer können aber Gebäude versperren. Die Bezeichnung "zweckmäßige" oder "landestypische" Einrichtung weist darauf hin, dass die Urlauber wohl eher ein einfaches Mobiliar erwarten sollten.
"Je detaillierter die Beschreibung, umso besser", sagt ÖAMTC-Touristikerin Cornelia Schwarz. Sie rät, bei Unklarheiten im Reisebüro nachzufragen - denn die Mitarbeiter waren in vielen Hotels schon selbst vor Ort. Auch ein Blick auf Hotelbewertungsportale im Internet kann aufschlussreich sein, weil Hotelgäste oft Bilder von ihrem Aufenthalt ins Internet stellen. Aufpassen heißt es auf jeden Fall bei der Beschreibung "aufstrebender Ferienort" und "neu eröffnetes Hotel": Dahinter verbirgt sich oft eine Baustelle in der Umgebung und fehlende Infrastruktur.
Schwarz rät dazu, den Reisekatalog aufzubewahren - als Nachweis, wenn sich das Luxushotel als Bruchbude entpuppt.
Auch die Preisberechnung kann für Verbraucher nicht klar ersichtlich sein: Im Kleingedruckten verbergen sich manchmal schwer verständliche Formulierungen. Vor allem bei Rabatten für Kinder oder einem Frühbucherbonus ist teilweise nicht klar, wie dieser berechnet wird. Viele Veranstalter bieten daher zusätzlich zur Auskunft im Reisebüro eine Preisberechnung im Internet an.
Wer online bucht, sollte außerdem aufpassen, ob zusätzliche Kosten für Steuern und Gebühren entstehen, die teilweise erst am Ende der Buchung aufscheinen - zum Beispiel eine Reiseversicherung.
Welcher Vertragspartner hinter Buchungsportal?
Vor Abschluss der Buchung sollten Verbraucher ausforschen, welcher Vertragspartner hinter der Buchung steckt. Denn oft sind die Internetportale nur Vermittler, der Vertrag kommt aber mit einem anderen Unternehmen zustande.
"Stellt man sich individuell eine Reise mit Flug, Hotel und Mietwagen zusammen, ist also nicht das Buchungsportal der Ansprechpartner, sondern die Fluglinie, das Hotel und die Mietwagenfirma", sagt Schwarz. Von diesen Firmen sollten Kontaktadresse und Telefonnummer im Impressum der Webseite ersichtlich sein. Zu beachten ist auch, dass für Österreicher, die bei einem deutschen Reiseveranstalter buchen, deutsches Recht gilt. Von 100 österreichischen Online-Kunden buchen 65 ihre Reise auf deutschen und 35 Prozent auf österreichischen Portalen, wie der IT-Dienstleister Amadeus erhoben hat.
Dieser Unterschied kann besonders bei Unruhen in der Urlaubsdestination entscheidend sein: Beispielsweise gab Österreich während der Unruhen in Ägypten eine Reisewarnung für das ganze Land heraus, Deutschland aber nur für Teile des Landes. Kunden, die bei deutschen Veranstaltern gebucht hatten, konnten also nicht kostenlos stornieren, erklärt Josef Peterleithner, Pressesprecher von TUI Österreich. Sie sind auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen.
Der Trend geht heuer in Richtung Pauschalreise, berichtet Peterleithner: "Eine Pauschalreise bietet Budgetsicherheit, außerdem ist durch die Aschewolke in Island das Vertrauen in die Reisebüros gestiegen."
Pauschaltouristen sind gegenüber Individualreisenden rechtlich besser gestellt. Bei einer Individualreise schließen Kunden Geschäfte einzeln mit der Unterkunft, der Fluggesellschaft und dem Leihwagenvermieter ab. Lassen sich Kunden einen Urlaub vom Reisebüro eigens zusammenstellen, gilt dies rechtlich gesehen auch als Individualreise.