)
Erster Strafprozess im Skandal um Hypo Kärnten gestartet. | Früherer Bankchef Kulterer stand Rede und Antwort. | Klagenfurt. Man nehme einen - wie es heißt - "unfehlbaren" Landeshauptmann, eine marode Fluglinie sowie einen Bankchef, der sich nur als "Bereichsleiter" versteht, aber zwei Millionen Euro herborgt. Abgerundet wird das Ganze dann noch durch einen Oberboss, der es nicht wagt, gegenüber dem erwähnten Landeshauptmann zeitgerecht zugesicherte Garantien durchzusetzen - und das ganz normal findet.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 14 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Im konkreten Fall, der nun vor dem Landesgericht Klagenfurt verhandelt wird, ist das Ergebnis bekannt: Die vom ehemaligen Kärntner Landeschef Jörg Haider versprochene Haftung kam nicht, die Airline ging - nach ein paar Monaten - Ende März 2006 pleite, und die Hypo Alpe Adria musste den Zwei-Millionen-Euro-Kredit abschreiben.
Der Fall Styrian Spirit ist einer von mehreren Anklagepunkten im ersten Hypo-Strafprozess, der am Dienstag unter massivem Medieninteresse gestartet wurde. Vor Gericht stehen der ehemalige Konzernchef der Hypo, Wolfgang Kulterer, der frühere Hypo-Österreich-Chef Gert Xander (nun Vorstand der Kärntner Landesholding) und ein Ex-Prokurist der Hypo-Österreich. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Untreue vor, der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre.
Konkret soll Xander als "unmittelbarer Täter" durch Kreditvergaben an Styrian Spirit und an den Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler der Bank einen Schaden von insgesamt 2.150.000 Euro zugefügt haben. Laut Anklage hat Kulterer als "Bestimmungstäter" Weisungen erteilt, die Kredite zu vergeben, der Prokurist, der nur im Fall Styrian Spirit angeklagt ist, habe als "Beitragstäter" den Kreditakt vorbereitet. Kulterer wird darüber hinaus auch eine angebliche Falschaussage vor dem ersten Kärntner Hypo-Untersuchungsausschuss im Jahr 2007 zur Last gelegt.
In ihren Eingangsstatements holten die Anwälte weit aus: Obwohl "Hundertschaften" ermitteln würden, sei vom Hypo-Skandal "nichts übrig", meinte etwa Kulterers Rechtsvertreter Ferdinand Lanker. Nun "braucht und will die Staatsanwalt einen Schuldigen" und das sei eben Kulterer, da dieser öffentlich bekannt sei. Sowohl Kulterer als auch die beiden Mitangeklagten erklärten sich für "nicht schuldig" - für sie gilt die Unschuldsvermutung. Die Angeklagten stimmen darin überein, dass die Kreditvergabe an Styrian Spirit wirtschaftlich gerechtfertigt gewesen sei. "Die waren am Boden, das stimmt", so Kulterer in seiner Einvernahme. Es hätte jedoch von Gutachten unterstützte Geschäftspläne für einen Neustart gegeben
"Denkunmöglich"
Es wäre "denkunmöglich" gewesen, dass eine Gesellschaft die vom Land Kärnten über eine 43-Prozent-Beteiligung und einen Syndikatsvertrag kontrolliert worden ist, in Konkurs gehen würde. Unterschiedliche Darstellungen gibt es, was die konkrete Rolle Kulterers betrifft. Dieser pocht selbst darauf, als Aufsichtsratschef der Hypo-Österreich operativ keinen Einfluss gehabt und keine Weisungen erteilt zu haben. Xanders Anwalt verglich die Position seines Mandanten als Österreich-Vorstand jedoch eher mit der eines "Bereichsleiters".
"Wünsche" geäußert
Es habe eine "sehr enge Zusammenarbeit" mit der Konzernmutter gegeben, so Xander selbst vor Gericht. Weisungen "im herkömmlichen Sinn" habe es bei Kreditvergaben nicht gegeben, es seien jedoch "konkrete Wünsche" geäußert worden. Im Fall Styrian Spirit sei die Kreditvergabe aber wirtschaftlich gerechtfertigt gewesen. Dass eine von Landeshauptmann Haider zugesagte Haftung für den Styrian-Spirit-Kredit nicht abgewartet wurde, ist laut Kulterer - "wie in vielen anderen Fällen" - nicht ungewöhnlich. Alles andere wäre "völlig praxisfremd" gewesen.
Auch der 150.000-Euro-Kredit an den Privatdetektiv Guggenbichler sei bei der Vergabe wirtschaftlich vertretbar gewesen, wird argumentiert. Bezüglich der angeblichen Falschaussage ortet Kulterer eine Fehlinterpretation des U-Ausschuss-Protokolls. Heute, Mittwoch, wird die Befragung der Beschuldigten fortgesetzt.
)
)
)