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Wer etwas Großes erfindet, möchte natürlich nicht, dass ihm jemand Anderer seine Erfindung wegschnappt. Deshalb kann er seine Erfindung als Patent schützen lassen. Der Patentschutz ermöglicht ihm, sich gegen Verletzungen seines Patents zur Wehr zu setzen.
Doch nicht jede Erfindung ist schützenswert. "Erfindungen können nur dann patentiert werden, wenn sie neu sind, sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind", erklärt der Rechtsanwalt und Patentrechtsexperte Ivo Rungg.
Damit darf die Erfindung vor der Anmeldung noch nicht veröffentlicht worden sein. Sie muss laut Rungg auch eine gewisse "Erfindungshöhe" aufweisen. Das heißt, dass die erfinderische Lösung für den Durchschnittsfachmann nicht nahe liegend ist.
Wenn die Erfindung diese Eigenschaft nicht besitzt, aber doch einen "erfinderischen Schritt" vorweist, so kann man sie laut dem Rechtsanwalt als sogenanntes "kleines Patent", also als Gebrauchsmuster schützen. Der Vorteil dabei ist, dass das Anmeldeverfahren normaler Weise kürzer ist und in Österreich eine Neuheitsschonfrist gewährt wird. Demnach sind Veröffentlichungen durch den Anmelder innerhalb von sechs Monaten vor der Anmeldung unschädlich. Dafür ist die Schutzdauer aber kürzer.
Ein Patent wird beim Marken- und Patentamt angemeldet. Dort wird die Erfindung genau unter die Lupe genommen. "In der Patentanmeldung muss die Erfindung genau beschrieben und sogenannte Patentansprüche angegeben werden", erläutert der Rechtsanwalt. Außerdem hat die Erfindung wiederholbar und ausführbar zu sein. Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag.
Rungg weist allerdings darauf hin, dass gewisse Leistungen wie Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden und ästhetische Formschöpfungen keinesfalls patentiert oder als Gebrauchsmuster geschützt werden können.