Zum Hauptinhalt springen

Wie konnte das passieren?

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
Walter Hämmerle.
© Luiza Puiu

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 6 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Man geht kein großes Risiko ein, wenn man vermutet, dass die Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) die Regierung bis zum letzten Tag der Legislaturperiode begleiten wird. Schon jetzt steht aber fest, dass auf Drängen des blauen Generalsekretärs des Innenministeriums die (überforderten oder überrumpelten?) Vertreter der Korruptionsstaatsanwaltschaft mit Zustimmung eines (unerfahrenen oder unbedarften?) Journalrichters mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt haben. Und das nur, weil sich der "General" berufen fühlt, auf Geheiß seines Ministers und aufgrund vager Verdächtigungen, im BVT "aufzuräumen".

Allein dieses Zusammenspiel - egal, ob nun als perfide durchdachtes und zentral gesteuertes Komplott oder als Verquickung von Unfähigkeit und Einschüchterung - wirft Fragen in Bezug auf die Abläufe in den involvierten Behörden auf. Darüber hinaus ist es schwer vorstellbar, dass in irgendeinem anderen Land westlicher Prägung bei ähnlicher Verdachtsgrundlage eine Razzia gegen eine zentrale Behörde der nationalen Sicherheit möglich wäre. Justizminister Josef Moser wundert sich zurecht, wie es sein konnte, dass der Generalsekretär des Innenministeriums persönlich bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Druck machte, ohne dass eine vorgesetzte Stelle seines Ministeriums informiert wurde.

Ein solches Vorgehen ist zwar vom Gesetz gedeckt, indem nun jedoch die Hausdurchsuchungen beim BVT vom Oberlandesgericht für unzulässig erklärt wurden, stellen sich Fragen der Informations- und Aufsichtspflicht. Doch auch hier gilt, dass das Kind - sprich: die Unabhängigkeit der Justizbehörden - nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden darf. Irgendwer, sei es in der Staatsanwaltschaft, sei es der Journalrichter oder eine sonstige unabhängige Institution, hätte in dieser Causa die Stopp- oder zumindest die Pausetaste drücken müssen. Das ist, zum Schaden der Republik, nicht geschehen. Politische Konsequenzen werden Wunschdenken bleiben.

Die Causa BVT ist aus Sicht der ÖVP, die sich als staatstragende Kraft in dieser Koalition sieht, höchst unangenehm. Die Koalition platzen lassen wird sie deswegen aber nicht, und genau das wäre die Folge, würde sie auf eine Entlassung des Innenministers drängen. Und die FPÖ wird schon gar nicht ihren Innenminister opfern. Die Causa BVT mag Österreich in internationale Schlagzeilen bringen, für die Wähler der FPÖ hat die Angelegenheit nur geringen Stellenwert. Und in höchster Not kann man sich ja immer noch auf die Justiz herausreden, in der Teile beim seltsamen Spiel kräftig mitgewirkt haben. Allerdings hat sich noch nie ein Schaden für die Republik in Wählerstimmen bemessen lassen.