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Eine einzige | Anlaufstelle schaffen. | Gesetze vollzugssparend gestalten. | Wien. Nur langsam kommt der Abbau administrativer Belastungen für Wirtschaft und für Bürger voran. Der herkömmliche Weg, dieses Ziel durch Rechtsbereinigung und Deregulierung zu erreichen, stößt an seine Grenzen: Einerseits wachsen sofort neue Vorschriften nach, andererseits wird Bürokratieabbau oft von Bürokratieaufbau begleitet, erklärt Klaus Lenk von der Universität Oldenburg bei den Sommergesprächen des Grazer Consulters ICG. So wäre etwa in Deutschland ein eigener Normenregulierungsrat samt Mitarbeiterstab eingesetzt worden, um den Abbau der Verwaltung zu überwachen.
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Schießschartensicht
Der Schlüssel zu einem schnelleren Vorgehen liegt für Lenk daher in der Ausrichtung der bestehenden Amtswege und Verwaltungsvorgänge an den Bedürfnissen der Bürger unter Nutzung der Möglichkeiten der Informationstechnik (E-Government). Obwohl viele öffentliche Stellen bereits Dienstleistungen online anbieten, besteht nach wie vor eine so genannte Schießschartensicht. Zum Beispiel kann man über FinanzOnline, das Portal des Finanzministeriums, ausschließlich Steuerangelegenheiten abwickeln. Wünschenswert wäre aber ein einziges Portal, über das alle Dinge des täglichen Lebens - wie Steuer oder Sozialversicherung, Baurecht oder Meldewesen - bearbeitet werden könnten.
Der größte Vorteil dieses einen Portals liegt für Lenk darin, dass sich der Bürger oder Unternehmer nicht mehr um örtliche oder sachliche Zuständigkeiten kümmern muss (Lenk: "Noch immer besteht das Selbstverständnis der Verwaltung darin, Menschen abzuwimmeln"). Durch die Registrierung des Users erkennt das System vielmehr selbständig, an welche Stelle ein Antrag weiterzureichen ist. Bürger-Anlaufstellen könnten so eingespart oder anderweitig genutzt werden.
Obwohl Einreichungen und Anträge via Onlineformular zwar rascher abgewickelt werden können, sind bisherige Ermessensentscheidungen dann nicht mehr möglich; diese kann nur ein menschlicher Referent treffen. Es ist daher zu befürchten, dass mit dem steigenden Einsatz von E-Government-Lösungen auch die Zahl der Berufungen zunehmen wird.
Datenschutz hinderlich
Einsparungen ließen sich aber auch durch den konsequenten Austausch von Informationen erreichen. "Es ist sinnlos, wenn Finanz und Sozialversicherung persönliche Daten parallel sammeln", erklärt Lenk. Freilich liegt dies auch am strengen Datenschutz, der die Verbreitung privater Daten verbietet, doch ließe sich dies gesetzlich leicht ändern. Greifen dann mehrere Stellen auf die Daten der Bürgers zu, können bisher langwierige Genehmigungsverfahren, an denen mehrere Behörden beteiligt sind, an einem virtuellen runden Tisch statt in zeitintensiven Besprechungen behandelt werden: Jede Behörde hat online Zugriff auf den Akt und nimmt in die Entscheidungen der anderen Stellen Einsicht.
Parallel zu den E-Government-Lösungen ist aber vor allem die Rechtssetzung zu verbessern, fordert Lenk: Bereits im Gesetzgebungsverfahren sind die so genannten Gesetzesfolgekosten, also der zu erwartende Mehraufwand für die Verwaltung und die Bürger, zu berücksichtigen. Außerdem könnten viele bestehende Behörden neue Aufgaben vollziehen, ohne dass neue Stellen zu schaffen sind. Lenk: "Die, die Gesetze machen, kennen dafür aber die Verwaltung zu wenig."