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Ab heuer 13 Prozent Steuerrabatt. | Steuerrendite für Investitionen. | Wien. Schon im Februar 2009 wurde das Steuerreformgesetz 2009 beschlossen, der neue Gewinnfreibetrag gilt erstmals ab heuer. Beinahe revolutionär ist, dass der Fiskus den Gewinnfreibetrag allen einkommensteuerpflichtigen Unternehmen - und zwar unabhängig von der Rechtsform und von der Gewinnermittlungsmethode - zubilligt. Kapitalgesellschaften profitieren allerdings nur indirekt, ihre einkommensteuerpflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer können den neuen Freibetrag von 13 Prozent in Anspruch nehmen.
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13./14. Monatsgehalt
Das neue Steuerzuckerl bezeichnen Fachkreise als eine Art "13./14. Monatsgehalt" für Unternehmer. 13 Prozent des Gewinnes bleiben steuerfrei. Für Gewinne bis zu 30.000 Euro steht den Unternehmern ein sogenannter Grundfreibetrag zu. Daraus ergibt sich eine steuerliche Ermäßigung in Höhe von 3900 Euro.
Man kann sagen, dass jeder Unternehmer ab 2010 von einer Steuerreduktion bis zu 3900 Euro - abhängig von der Höhe seines Gewinnes - profitiert. Der Grundfreibetrag wird ohne Zutun des Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Selbständige mit einem Gewinn über 30.000 Euro müssen investieren, wollen sie den vollen Gewinnfreibetrag nutzen. Für die maximale Ausschöpfung müssen 13 Prozent jenes Betrages investiert werden, um den der steuerliche Gewinn als Bemessungsgrundlage den Grundfreibetrag übersteigt.
Allerdings ist es nicht egal, wie der Gewinn ausgegeben wird, es müssen begünstigte Wirtschaftsgüter erworben werden. Der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter entspricht der bisherigen Rechtslage zum Freibetrag für investierte Gewinne. Sie müssen eine vierjährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aufweisen, für Investitionen in "Geringwertige Wirtschaftsgütern" unter 400 Euro, gebrauchte Gegenstände und "normale" Pkw gibt es keinen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Für Taxis, Fahrschulen, Speditionen oder "Fiskal-Lkw" steht ein Gewinnfreibetrag für Autos hingegen zu. Sogar der Kauf von bestimmten, "sicheren" Wertpapieren bringt den investitionsbedingten Freibetrag. Die Gegenstände müssen vier Jahre wirtschaftlich genutzt werden, ansonsten muss nachversteuert werden.
Wenn Wertpapiere vor Ablauf von vier Jahren getilgt werden, können andere Wertpapiere oder Sachanlagen "ersatzbeschafft" werden, ohne dass eine Nachversteuerung eintritt. Für die Ersatzinvestitionen kann kein Freibetrag geltend gemacht werden.
Diskriminierung
Der Wermutstropfen: Der maximale Freibetrag beträgt 100.000 Euro pro Betrieb und Steuerpflichtigem, dass heißt, ab einem steuerlichen Gewinn von über 770.000 Euro pro Jahr steht kein Rabatt mehr zu. Bei Personengesellschaften müssen sich die Gesellschafter untereinander einigen, wie der Freibetrag von 100.000 Euro auf die Gesellschafter aufgeteilt wird. Der Steuerrabatt steht nämlich nur einmal pro Betrieb zu. Zwei Betriebe könnten daher 200.000 Euro nutzen, während zwei Beteiligte eines Betriebes mit 100.000 Euro beschränkt sind.
Diese Ungleichheit könnte verfassungsrechtlich bedenklich sein. Zwei Gesellschafter können immerhin auch bei nur einem Betrieb doppelt so viel arbeiten und verdienen, trotzdem können sie den investitionsbedingten Freibetrag nur einmal nutzen. Hier könnte dem Fiskus noch ein gerichtliches Nachspiel drohen.
Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.