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Wie man ein Nein vom Chefarzt bekämpfen kann

Von Wolfgang Völkl

Wirtschaft

Klage beim Arbeits- und Sozialgericht. | Kampfgeist zahlt sich meistens aus. | Wien. Wenn der Chefarzt die Bewilligung eines verschreibungspflichtigen Medikaments ablehnt, muss das kein endgültiges Nein sein. Nach den Verfahrensvorschriften des Allgemeines Verwaltungsverfahrengesetzes ist die Ablehnung durch den Chefarzt ein mündlich erlassener Bescheid des Krankenversicherers, der bekämpft werden kann.


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Billigeres Medikament

Die Bewilligung einer Verschreibung durch den Chefbeziehungsweise den Kontrollarzt der zuständigen Krankenkasse ist dann nötig, wenn der behandelnde Arzt ein Medikament verschreibt, das nach dem Erstattungskodex des Gesundheitsministeriums im gelben und roten Bereich eingeordnet ist. Diese sind in der Regel teurer als nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus dem grünen Bereich. Aus diesem Grund muss der Chefarzt prüfen, warum der behandelnde Arzt bei Verfügbarkeit einer oder mehrerer t herapeutisch gleichwertiger Medikamente aus dem grünen Bereich ein seiner Meinung nach besseres Medikament aus dem gelben oder roten Bereich des Erstattungskodex verschreibt. Wird die chefärztliche Bewilligung in einem Großteil der Fälle auch anstandslos erteilt, so kommt es doch auch immer wieder zur Ablehnung der Bewilligung.

Der Patient, dem die Bewilligung versagt wird, hat daraufhin die Möglichkeit, die Zustellung eines schriftlichen Bescheides zu verlangen. Diesen kann er dann innerhalb der hiefür vorgesehenen Frist durch Klage beim Arbeits- und Sozialgericht bekämpfen.

Nach Unterlagen der Österreichischen Ärztekammer wird in zwei Drittel der Fälle, in denen die Zustellung eines Bescheides verlangt wird, die Bewilligung ohne weiteres "nachgeholt", sodass die Anrufung des Gerichts gar nicht mehr nötig ist. Über die Erfolgsquote in arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren gibt es keine statistischen Werte.

Prof. Dr. Wolfgang Völkl ist Rechtsanwalt in Wien.