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Wie misst man eine Wirkung?

Von Konstanze Walther

Wirtschaft

Steuergelder sollen für echte Ergebnisse verwendet werden. | Einläuten einer neuen Phase mit dem Bundesfinanzgesetz. | Wien. "Der größte Nutzen der Haushaltsreform wird zweifellos der sein, dass man sich zusammensetzt und über die Ziele redet." Das meint jedenfalls Hannes Timischl, Consulter bei Malik Management. Das Unternehmen berät drei Ministerien (für Unterricht, Verkehr und Umwelt) sowie das Bundeskanzleramt bei der Umstrukturierung.


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Timischl glaubt, dass man künftig innerhalb der Ministerien nicht mehr aneinander vorbei arbeiten kann, die Zeit der "Abteilungs-Kaiser" wäre vorbei.

Denn der Wind, der den Ressorts ab 2013 entgegen bläst, wird deutlich rauer sein als der gewohnte. Es gibt nicht nur weniger Geld für die Ministerien, sondern sie müssen es auch gewinnbringender anlegen. Zwar ist der Budgetrahmen für vier Jahre schon seit 2009 in Kraft, detaillierte Ziele für die Ministerien beziehungsweise deren Sektionen und Abteilungen müssen erst für das Budget 2013 formuliert werden.

Innerhalb des finanziellen Deckels bekommt jedes Ressort Budgethoheit, das heißt, es kann künftig über die Verwendung der vorhandenen Mittel selbst entscheiden. Allerdings mit Maß und vor allem Ziel. Der ausgegebene Euro soll nicht im Nichts versanden, sondern so eingesetzt werden, dass er eine konkrete Wirkung, über den frommen Wunsch hinaus hat. Theoretiker und Praktiker aus der Administration kennen dieses Modell unter der etwas sperrigen Losung "Wirkungsorientierte Verwaltung".

Nimmt sich etwa das Verkehrsministerium vor, einen bestimmten Geldbetrag für mehr Sicherheit auf den österreichischen Straßen zu verwenden, wird die Zahl der Unfälle mit den gesetzten Maßnahmen (etwa Kurse, neue Schilder, Absicherung von gefährlichen Streckenabschnitten) vorher und nachher verglichen. Dem Parlament muss dann Rede und Antwort gestanden werden, der Minister ist für das sinnvoll oder nicht sinnvoll eingesetzte Budget verantwortlich. Sollte eine seiner Abteilungen die gesetzten Ziele nicht erreichen, könnte diese - zumindest in der Theorie - vom Ministeriumsbudget weniger Geld bekommen. Allerdings ist dahingehend noch kein Automatismus eingeplant, denn das "Versagen" kann schließlich auch mit externen Faktoren zusammenhängen.

Deutliche Absage an das Dezemberfieber

Budgetverhandlungen werden damit nicht mehr dominiert von "Wie viel Geld kann ich bekommen", sondern davon, "Was kann ich mit dem Geld erreichen", schreibt die OECD (Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung) in ihrem Bericht zur Wirkungsorientierten Verwaltung. Zudem sei es laut der OECD-Studie aus 2007 notwendig, Verwaltungsbedienstete und Politiker mit Anreizen zu motivieren, "damit sie ihr Verhalten ändern". Ein System des Belohnens und Bestrafens ist laut Timischl in Österreich noch nicht angedacht.

Einheiten, die weniger Geld als gedacht ausgeben, können sich das Geld im nächsten Jahr behalten. Bis jetzt mussten sie das Geld an das Finanzministerium rückerstatten - das führte dazu, das alle Ministerien das Restbudget im Dezember noch schnell ausgaben ("Dezemberfieber"). Diese neu eingeführten Rücklagen sind eine Art "Belohnung" für die Organisation, aber keine persönliche für die Führungskraft.

Die Neo-Verwaltung steckt besonders in Österreich noch in den Kinderschuhen. Derzeit gibt es andere, dringendere Herausforderungen. Etwa für jedes Ziel der Verwaltung "geeignete Kennzahlen zur Messung zu finden", erklärt Timischl. Denn das Bundesfinanzgesetz kann, ebenso wie die "Wirkungsorientierte Verwaltung" - auch wenn sie mit den besten Absichten gemacht wurden -, von den Ministerien durch einen Haufen Papier und nichtssagenden Zahlen in die Knie gezwungen werden. Der Parlamentarier wird sich voraussichtlich nicht durch hunderte Seiten durchwühlen.

Daneben gibt es natürlich den Rechnungshof, aber wann der prüft, ist seine Sache - er wird nicht jedes Jahr alle Ziele prüfen.

Manipulation mitfalschen Indikatoren

Neben Indikatoren, die wenig bis gar nichts aussagen, ortet Hannes Timischl die Gefahr, dass die gewählten Kennzahlen zu falschen Ergebnissen führen könnten. Er verdeutlicht das an einem Beispiel: Großbritannien hat etwa die "Wirkungsorientierte Verwaltung" unter dem Stichwort "Outcome focused Management" unter Tony Blair im Jahr 1998 eingeführt. Dort hatte man 2002 die Wartezeiten der Patienten in den Ambulanzen gemessen, um die Effizienz der Spitäler unter die Lupe zu nehmen. Mit anfangs guten Ergebnissen: Die Wartezeiten gingen zurück. Doch nur deswegen, weil die Ambulanzen aufgrund von einer Weisung nur einen Bruchteil der Patienten aufgenommen haben - damit man sich in der Wertung verbessert, erzählt Timischl.

Das Gegenteil von gut ist gut gemeint, heißt ein altes Sprichwort. Die österreichischen Rechtsanwälte sind schon von verwaltungsstraffenden oder vereinfachenden Maßnahmen im Budgetbegleitgesetz 2011 betroffen. Damit gerichtliche Entscheidungen künftig flotter von der Bühne gehen können, wurde die verhandlungsfreie Zeit der Gerichte im Sommer gestrichen, damit die Auslastung über das ganze Jahr gleichmäßig verteilt ist. Für den Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, Gerhard Benn-Ibler, ein Schuss in den Ofen beziehungsweise die falsche Richtung: "Die Gerichtsferien waren eine sinnvolle Einrichtung und wirkten kostensparend", weil in der Urlaubszeit Parteien, Zeugen und Rechtsanwälte auf Urlaub seien und Gerichtstermine daher in vielen Fällen zu Leerläufen führten. "Der Einzige, der nach der neuen Regel seinen Urlaub tatsächlich planen kann, ist der Richter. Der Partei und gerade der unvertretenen Partei kommt dieses Recht nicht mehr zugute. Sie ist darauf angewiesen, dass der Richter einer Vertagungsbitte Folge gibt", schreibt Benn-Ibler im Anwaltsblatt.