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Auf Grundlage der Personal Anforderungs Rechnung (PAR) werden Gerichtsfälle bestimmter Art hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes vom Anfall bei Gericht bis zur Erledigung untersucht. PAR wurde vom Schweizer Managementberatungsunternehmen R.O.I entwickelt. Die repräsentative Erhebung führt zu Durchschnittswerten (z.B. Verkehrsunfall Bezirksgericht 458 Minuten, Einvernehmliche Scheidung 88 Minuten, Strafverfahren mit Schöffen 1.094 Minuten). Diese Werte werden mit der Anzahl der Fälle pro Jahr multipliziert. Pro Mitarbeiter steht im Jahr eine bestimmte Arbeitszeit zur Verfügung (40 Stundenwoche abzüglich Urlaube etc.). Dadurch kann ermittelt werden, wieviele Mitarbeiter benötigt würden, um alle Fälle zu erledigen. Demgegenüber gestellt wird, wieviel Arbeitszeit auf Grund des vorhandenen Personalstandes tatsächlich zur Verfügung steht. Der Vergleich zeigt den Auslastungsgrad des Personals. Laut jüngster PAR für die Bezirksgerichte im Bundesgebiet beträgt die Auslastung pro Richter derzeit 107 Prozent.
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