Deutschland und Großbritannien gelten als Reform-Vorbilder.
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Wien. So etwas wollen die deutschen Finanzaufseher nie wieder erleben: Mit Hilfen in dreistelliger Milliardenhöhe musste Anfang 2009 die marode Hypo Real Estate am Leben gehalten werden - und zwar auf Risiko der Steuerzahler. Gleichzeitig gab es ein monatelanges Tauziehen, bis Berlin die Bank gegen den Widerstand vieler Aktionäre - unter anderem des US-Investors J.C. Flowers - vollständig übernehmen konnte.
Da verwundert es nicht, dass Deutschland bereits im Jahr 2010 ein neues Bankeninsolvenzrecht auf den Weg gebracht hat. In Kraft getreten ist das "Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten" Anfang 2011 - und gilt nun in der österreichischen Bundesregierung als eines der großen Vorbilder für die eigenen diesbezüglichen Reformvorhaben.
Um die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass Steuerzahler auch künftig für Pleitebanken zur Kasse gebeten werden, setzt Deutschland auf ein zweistufiges Verfahren: Der erste Schritt nennt sich "Sanierungsverfahren" und soll frühzeitig vor dem Entstehen eines tatsächlichen Insolvenzfalles einsetzen. Grundsätzlich wird das Sanierungsverfahren auf Initiative der betroffenen Bank selbst eingeleitet und steht unter der Prämisse der Eigenverantwortlichkeit. Die Aufsichtsbehörden haben zwar zusätzliche Befugnisse, ein einseitiger Eingriff in die Rechte der Eigentümer ist jedoch nicht möglich.
Geld aus Bankenabgabe
Das stellt sich auf der zweiten Eskalationsstufe des Verfahrens - dem "Reorganisationsverfahren" - deutlich anders dar. Hier geht es um den Umgang mit Kreditinstituten, die akut in ihrem Bestand gefährdet sind. Handelt es sich um eine Bank, deren Zusammenbruch das ganze Finanzsystem gefährden würde, kann die Aufsicht weitreichende Schritte setzen - und zwar auch gegen den Willen der Aktionäre. So können die Behörden zum Beispiel schützenswerte Geschäftsteile auf sogenannte Brückenbanken übertragen, der faule Rest bleibt - zumindest in der Theorie - bei den Altaktionären hängen.
Kapitalspritzen und Garantien für Reorganisationsfälle sollen künftig in Deutschland übrigens nicht mehr vom Staat kommen, sondern aus einem Fonds, der aus einer Bankenabgabe gespeist wird. Das hat zuletzt auch der Verband der Banken und Bankiers für Österreich vorgeschlagen.
Als weiteres Vorbild für ein österreichisches Bankeninsolvenzrecht gilt Großbritannien. Zwar gibt es dort noch kein fertiges Gesetz - Finanzminister George Osborne will im Frühjahr einen Vorschlag vorlegen -, allerdings dürfte er sich dabei weitgehend auf die Ergebnisse der sogenannten Vickers-Kommission stützen, die bereits im September ihre Empfehlungen ausgesprochen hat.
Testamente gefordert
Die Expertenkommission schlägt vor, dass Kreditinstitute das Geschäft mit Privatpersonen und Klein- und Mittelunternehmen in eigene Tochterbanken abspalten. Im Abwicklungsfall sollte eine Trennung dieses - aus staatlicher Sicht - systemrelevanten Geschäfts von anderen Instituts-Teilen dadurch leichter möglich sein.
Die Tochterbank, die sich unabhängig von ihrer Bankengruppe finanzieren können muss, wäre mit besonders hohen Kapitalpölstern ausgestattet, um im Fall des Falles Verluste auch besser aus eigener Kraft tragen zu können. Eine Aufsplittung innerhalb des Bankensystems in Institute, die nur Kundengeschäft oder nur Investmentbanking betreiben, lehnt die Vickers-Kommission übrigens ab. Schließlich würden dieselben Kunden einer Bankgruppe oft auch verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
International ein wesentliches Element zahlreicher Überlegungen zum Bankeninsolvenzrecht ist die Idee, dass Kreditinstitute "Testamente" oder "Patientenverfügungen" erstellen, in denen geregelt ist, wie sie im Fall des Falles gefahrlos abgewickelt werden können. Die G20-Staaten haben das Ende 2011 den 29 global als systemrelevant geltenden Banken vorgeschrieben. Auch österreichische Banken müssen auf Geheiß der Finanzmarktaufsicht bis Ende 2012 solche Abwicklungspläne erarbeiten.