Wien. Bei Krisenbanken soll sich der Bund künftig vor teuren und späten Rettungshilfen besser schützen können. Geht es nach der Bankenaufsicht in Österreich - Nationalbank, Finanzmarktaufsicht - so sollen die Behörden weit früher als jetzt die Reißleine ziehen können.
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Die Chefs der FMA, Helmut Ettl und Kurt Pribil, haben am Donnerstag zusammen mit OeNB-Direktor Andreas Ittner Vorschläge für ein "Banken-Sonderinsolvenzrecht" präsentiert. Auch Finanzminister Josef Pröll (V) denkt in dieser Richtung, hieß es bei der Präsentation. Ein Zeitpunkt für ein Inkrafttreten eines solchen Gesetzes wurde nicht genannt. Für bestehende Problemfälle käme es in jedem Fall zu spät.
Gerät eine Bank in ernste Schieflage, dann soll der Staat künftig nicht mehr wie jetzt gezwungen sein, zum Schutz von Kunden und Einlagen gleich die ganze Bank aufzufangen.
Es könnte aufgespaltet, teilverstaatlicht, restrukturiert und teilabgewickelt werden, bevor die ganze Insolvenzmaschinerie zu laufen beginnt.
FMA und Notenbank schwebt vor, im Krisenfall beispielsweise eine so genannte staatliche "bridge bank" zu installieren. In Großbritannien gibt es ein ähnliches Instrument, das dort im Eigentum der Bank of England steht.
Der Staat könnte auf diese Weise aus einer Krisenbank Kunden-Einlagen, systemrelevante Verbindlichkeiten und vor allem zukunftsträchtige Geschäftsbereiche relativ schnell herauslösen und unter sein Dach nehmen.
Wichtiger Effekt: Damit würde der Einlagensicherungsfall vermieden oder zumindest sehr stark zurücktreten. Spareinlagen wären zumindest bis zum Weiterverkauf gleich beim Staat, damit also hundertprozentig abgesichert.
Faule Papiere und Altlasten einer solchen Krisenbank müssten - so der Wunsch der Aufseher - in einer "Bad Bank" bleiben, und diese bei den Alteigentümern. Diese Bad Bank unter Behördenverwaltung würde in der Folge wahrscheinlich nach allgemeinem Insolvenzrecht abgewickelt.
Bisher ist es umgekehrt: Übernimmt der Staat Haftungen für toxische Assets von Banken, bleibt damit bei der öffentlichen Hand schon eine Art "Bad Bank" hängen. Im neuen Modell würde die herausgelöste "gute Bank" vom Staat dann so schnell wie möglich an Private weiter verkauft. Nur was vom Verkaufs- oder Versteigerungserlös übrig bleibt und die staatlichen Sanierungskosten übersteigt, würde an die Altaktionäre - die Bankeigentümer - fließen ("Besserungsschein").
Im Notfall würden kooperationsunwillige Altaktionäre einer solchen Problembank enteignet. Auch Ergänzungskapitalgeber würden in der "Bad Company" landen.
Die Bankenaufsicht (FMA, Nationalbank) verlangt, dass bald die Lehren aus der Finanzkrise gezogen werden. "Der Staat darf nicht in diesem Maß erpressbar sein", sagte FMA-Vorstand Kurt Pribil am Donnerstag vor Journalisten. Für die pleitegefährdete Banken brauche es ein neues Sanierungs- und Insolvenzrecht. "Es geht nicht an, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren", befand Pribil.