Hersteller müssen bei Fehlern sofort mit Rückholaktionen reagieren.
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Wien. Glassplitter im Müsli, metallische Fremdkörper in der Jausenwurst, Listerien im Quargel: Immer wieder warnen Lebensmittelhersteller vor dem Verzehr einzelner Chargen. Verhindert werden können solche Produktionsfehler nicht - Firmen müssen aber ihre Verantwortung wahrnehmen, indem sie die Produkte regelmäßig kontrollieren und, wenn nötig, sofort zurückrufen. "Die primäre Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit liegt beim Hersteller", sagt Friedrich Sövegjarto, Leiter des Geschäftsfeldes Lebensmittelsicherheit bei der Ages (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit).
"Wenn kriminelle Energie mit dabei ist, können diese Machenschaften auch durch Kontrollen nicht verhindert werden", sagt Alfred Greimel, Branchenmanager Lebensmittel bei der Zertifizierungsstelle Quality Austria.
Ein verspäteter Rückruf nach positiven Proben ist laut Sachverständigen unter anderem dafür verantwortlich, dass acht Menschen in Österreich und Deutschland 2009 und 2010 nach dem Konsum von mit Listerien verseuchtem Quargel starben. Vier ehemalige leitende Angestellte der oststeirischen Firma Prolactal sowie der Geschäftsführer eines Prüflabors müssen sich deswegen bald vor Gericht verantworten.
Tricksen beim Mindesthaltbarkeitsdatum
Skandale wie diese erschüttern das Vertrauen der Konsumenten, dabei "hat es noch nie so sichere Lebensmittel gegeben wie heute", sagt Greimel. "Die Analysen gehen immer mehr in die Tiefe, die Anforderungen werden immer höher." Von den knapp 31.000 Proben, die im Vorjahr im Zuge der amtlichen Kontrolle untersucht wurden, wurden nur 0,4 Prozent als gesundheitsschädlich beurteilt. Bei 8,7 Prozent der Proben wurden jedoch Kennzeichnungsmängel oder irreführende Angaben beanstandet, etwa ein zu langes Mindesthaltbarkeitsdatum.
Nicht gesundheitsgefährdend, aber eine Verbrauchertäuschung war das nicht gekennzeichnete Pferdefleisch in Lebensmitteln, das zwischen Anfang 2011 und Mitte Februar 2013 gehandelt wurde. Über das elektronische EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) wurden die Informationen an die EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet.
Ebenfalls genutzt wurde das System im Fall von gepanschten Spirituosen im September 2012: Die tschechische Lebensmittelbehörde meldete, dass verfälschter Alkohol zu Methanolvergiftung und damit zu Todesfällen geführt hatte. Als Reaktion soll nun eine EU-Kontaktstelle für Lebensmitteltäuschung eingerichtet werden.
<span style="font-style: italic;">Das 5. qualityaustria Lebensmittelforum findet am 3. Oktober in Linz statt. Weitere Infos und Anmeldung auf der Website des Wissen: Lebensmittelkontrollen
Lebensmittelfirmen müssen ihre Produkte regelmäßig selbst überprüfen. Dazu kommt die behördliche Kontrolle von Waren, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz unterliegen (Lebensmittel, Trinkwasser, Lebensmittelkontaktmaterialien, Spielwaren, kosmetische Mittel).
Die Gesetzgebung liegt beim Bund, für den Vollzug sind die Landeshauptleute zuständig. Koordiniert werden die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten vom Gesundheitsministerium. Dazu werden jährlich ein Revisionsplan (Kontrolle der Betriebe) und ein Probenplan (Anzahl der zu ziehenden Proben je Kategorie) erstellt, die für Aufsichtsbehörden in jedem Bundesland den Rahmen für ihre Tätigkeit darstellen. Heuer wurden beispielsweise in einer Schwerpunktaktion Fertiggerichte mit Rindfleisch auf einen möglichen Pferdefleischanteil untersucht.