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Wie viel ist eine Staatsbürgerschaft wert, und soll man dafür Geld - und sei es in Form von Steuern und Abgaben - verlangen?
Man sollte nicht so tun, als ob das feierliche Prozedere völlig losgelöst von ökonomischen Überlegungen wäre. Kanada etwa hat schon lange die Idee einer Investorenstaatsbürgerschaft: Wer ausreichend investiert, erhält den kanadischen Pass. Seit manche EU-Staaten finanztechnisch aus dem letzten Loch pfeifen, gewinnt auch hier die Idee, die Staatsbürgerschaft in bare Münze zu verwandeln, an Popularität. Zypern hat dabei reiche Russen im Auge, die bei der Rettung der Banken bluten mussten; auch Ungarn überlegt, potenziellen Käufern seiner üppig risikobelasteten Staatsanleihen den Pass gleich mit anzudienen, quasi als Draufgabe.
Dass es allfälligen (außereuropäischen) Bewerbern weniger um den zypriotischen oder ungarischen Pass, sondern vielmehr um einen ungehinderten Zugang zum EU-Raum geht, davon darf getrost ausgegangen werden. Übrigens ist auch Österreich ein solcher Zugang nicht völlig fremd, wie Uwe Scheuch anlässlich der "Part of the Game"-Affäre in bewundernswerter Offenheit hat wissen lassen. Das war keine neue Erfindung, nur so offen hat es sonst keiner ausgesprochen.
Dies ist kein Plädoyer, die Staatsbürgerschaft einfach an die Meistbietenden zu verscherbeln, sondern der Versuch, die überhöhte Debatte zu erden. Eine Staatsbürgerschaft ist Auszeichnung und Mittel zum Zweck. Niemand will Personen einbürgern, die unverhohlen gegen die Prinzipien einer freien Gesellschaft auftreten. Wer das tut, wird es allerdings kaum zugeben, wenn er von Beamten danach gefragt wird. Tests solcher Art haben deshalb primär die Funktion eines Basis-Intelligenztests. Dennoch einen Schnellsiedekurs in Sachen Staatsbürgerschaftskunde zu verordnen, ist kein Widerspruch. Es schadet nicht, sich einmal bewusst mit den politischen Mechanismen in jenem Land zu beschäftigen, dessen Bürger man werden will. Dass es manche Österreicher auch nicht besser wissen, ist kein wirklich starkes Gegenargument. Legitim ist es auch, zugewanderten Erwachsenen eine zumutbare Einkommensgrenze abzuverlangen.
Wer allerdings hier geboren oder aufgewachsen ist, sollte umstandslos mit der Vollendung des 18. Lebensjahres Bürger werden können, wenn der Betreffende dies will. Was, wenn nicht Mitbürger, sollen diese Menschen sonst sein?