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Jahresabschluss | allein nicht | aufschlussreich. | Unklarheit bei neuer Regelung. | Wien. Geschäftsrisiken eines Unternehmens sollten kein Geheimnis sein. Vor allem die Öffentlichkeit und Kleinaktionäre zeigen nun - wie institutionelle Investoren schon lange - vermehrt Interesse an der Offenlegung breit gefächerter Informationen über die Lage des Unternehmens und an jenen Informationen, die allein aus dem Jahresabschluss nicht ableitbar sind.
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Der Forderung nach erhöhter Transparenz in der Rechnungslegung wurde schon mit der Implementierung des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 nachgekommen.
Dürftiger Mindestinhalt
Seitdem sind Unternehmen gefordert, die Risikopotenziale betreffend die Geschäftstätigkeit, die durch das Risikomanagement im Unternehmen erkannt, gesteuert und kontrolliert werden, im Lagebericht offen zu legen. Der Lagebericht, der bereits seit 1990 von Kapitalgesellschaften - ausgenommen von kleinen Kapitalgesellschaften - verpflichtend zu erstellen ist, ist ein ergänzendes Informationsinstrument zum Jahresabschluss. Der damalige gesetzliche Mindestinhalt lässt sich rückblickend jedoch als dürftig beschreiben, denn wertvolle Angaben waren aus informationstechnischer Sicht nur äußerst selten zu finden.
Entwicklungen auf europäischer Ebene und die darauf folgende Umsetzung der europäischen Vorgaben in österreichisches Recht bescherten dem zum Stiefkind der Rechnungslegung degradierten Lagebericht große Aufmerksamkeit.
Hohe Anforderungen
Die neuen Anforderungen an den Lagebericht beziehen sich auf erweiterte Berichterstattung in einem vergangenheitsorientierten und in einem zukunftsorientierten Berichtsteil. Neben den bisherigen Angaben im vergangenheitsorientierten Teil sind Kennzahlen anzugeben und zu beschreiben, die sich auf Basis des Jahresabschlusses errechnen. Weiters wird von großen Kapitalgesellschaften zusätzlich die Angabe sogenannter nicht-finanzieller Leistungsindikatoren wie etwa Umwelt- oder Arbeitnehmerbelange gefordert.
In einem zukunftsorientierten Teil sind aufstellungspflichtige Unternehmen angehalten, in einem Risikobericht auf die zukünftigen Risiken einzugehen, denen sie ausgesetzt sind. Weiters sind bei der Erläuterung finanzieller Risiken Angaben über die Anwendung von Risikomanagementmethoden und die Verfolgung von Risikomanagementzielen zu tätigen.
Die erweiterten gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht bereiteten den betroffenen Unternehmen jedoch teilweise große Schwierigkeiten. Konkrete Fragen der Anwender in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes blieben unbeantwortet.
Unklarheiten beseitigen
Die Folge war, dass die Lageberichte der Unternehmen im Aufbau und auch in der Tiefe der Inhalte zum Teil sehr voneinander differierten. Das Austrian Financial Reporting and Auditing Commitee hat dies zum Anlass genommen und in einer Stellungnahme klare Richtlinien zur standardisierten Lageberichterstattung erarbeitet.
Der Autor ist Partner und Leiter der Wirtschaftprüfung bei der Wirtschaftsprüfungskanzlei PricewaterhouseCoopers.
Die Broschüre von PwC "Das kleine Handbuch des großen Lageberichts" kann unter www.pwc.at bestellt werden.