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Wie viel Polizei im neuen BVT steckt

Von Daniel Bischof

Politik

Fachmänner sehen bei der Reform des Staatsschutzes positive Punkte, aber keine grundsätzliche Neuaufstellung.


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Eine klare Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendienst, eine bessere Personalauswahl und mehr parlamentarische Kontrolle: Das sind die Ziele der Reform des Verfassungsschutzes, die am Montag von der türkis-grünen Bundesregierung präsentiert wurde. Der Verfassungsschutz, die "Schutzmauer der Republik", habe zuletzt schwere Risse gezeigt, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Nun gehe man daran, die Mauer neu zu errichten.

Fachmänner orten bei der Reform positive Punkte. Eine grundsätzliche Neuaufstellung sei es aber nicht, sagt der Nachrichtendienst-Experte Thomas Riegler zur "Wiener Zeitung". Auch Historiker Siegfried Beer sieht keine großen Umwälzungen: "Für mich wirkt das wie eine halbe Sache."

"Draht zur Führungsebene bleibt lang"

Das durch diverse Affären beschädigte Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung heißt künftig Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Diese bleibt weiterhin bei der Generaldirektion für Öffentliche Sicherheit im Innenministerium angesiedelt.

Eine bedeutende Aufwertung des Verfassungsschutzes habe nicht stattgefunden, sagt Riegler. Denn so wie bisher sei der Direktor der DSN dem Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit untergeordnet, dieser wiederum ist dem Innenminister unterstellt.

"Der Draht zur obersten politischen Führungsebene bleibt also lang", so Riegler. Schon bisher habe der BVT-Direktor den Dienstweg über das Innenministerium gehen müssen. Dieser Mangel werde nicht beseitigt. "Dabei ist ein Nachrichtendienst streng genommen ein Informationsdienstleister für politische Entscheidungsträger", so Riegler.

Riegler und Beer fordern die Einrichtung eines Koordinators im Bundeskanzleramt, der die Arbeit der DSN, des Heeresnachrichtenamtes und Abwehramtes koordiniert und steuert. "Am besten wäre es, einen Staatssekretär für Sicherheit zu schaffen: Das würde zeigen, dass die Nachrichtendienste Chefsache geworden sind", sagt Beer. Stattdessen deute die Reform darauf hin, dass die Polizei ihren Einfluss auf die Behörde wahren habe wollen.

Ob ein solcher Koordinator geschaffen wird, ist derzeit noch unklar. Eine strikte Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendienst sei durch die Reform aber gewährleistet, betonen Innenminister Nehammer und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer. Die Arbeit der DSN wird auf eine polizeiliche und nachrichtendienstliche Säule, der jeweils ein Vizedirektor vorsteht, aufgeteilt. An der Spitze des Amtes steht ein Direktor. Bei diesem soll eine Verbindungsstelle angesiedelt sein, die den Austausch sicherstellt.

Nehammer und Maurer erklären, dass die Mitarbeiter des Nachrichtendienstes keine Exekutivgewalt, etwa zur Festnahme von Personen, haben und keine Waffen tragen werden. Es gebe eine Trennung zwischen der analytischen Gefahrenerforschung und polizeilichen Gefahrenabwehr.

Die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten werden künftig in der DSN zentralisiert. Die Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung werden nur noch polizeiliche Aufgaben wahrnehmen. "Das ist zu begrüßen. Denn bisher gab es hier immer wieder Unklarheiten, wer für was zuständig ist", sagt Riegler.

Von den Fachmännern positiv bewertet wird auch die Ankündigung, nachrichtendienstliches Personal verstärkt außerhalb der Polizei zu rekrutieren. Man werde künftig gezielt Religionswissenschafter und Forscher aus anderen Bereichen anwerben, erklärte Maurer. Das werde der Behörde helfen, denn das BVT sei bisher zu stark kriminalpolizeilich geprägt gewesen, so Riegler. Für Mitarbeiter wird es ein Verbot für Nebenbeschäftigungen geben, Führungspersonal darf sich nicht politisch betätigen.

Kommission soll Arbeit überprüfen

Die Arbeit der DSN soll künftig durch eine unabhängige und weisungsfreie Kommission kontrolliert werden. Sie soll sich aus drei Experten zusammensetzen, die vom Hauptausschuss vorgeschlagen und mit Zweidrittelmehrheit vom Nationalrat auf zehn Jahre gewählt werden. Auch erweiterte Berichtspflichten des Innenministers an den zuständigen Unterausschuss des Nationalrats sind Teil der Reform.

Das Paket soll nun mit der Opposition beraten werden. Anschließend soll die Regierungsvorlage auf den Weg geschickt und die Begutachtung gestartet werden. Im Sommer soll der Beschluss im Nationalrat folgen.