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Wie viel Strafe ist angemessen für Kinderschändung?

Von Alexander U. Mathé

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Alexander U. Mathé

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Sind sieben Jahre Haft eine zu hohe Strafe dafür, ein Kind zu vergewaltigen? Am 2. Dezember 2015 schnappte sich der damals 20-jährige Amir A. einen 10-jährigen Buben im Theresienbad in Meidling, zerrte ihn auf die Toilette und verging sich an ihm. Wer schon einmal ein Kind gesehen hat, das vor Schmerzen schreit, kann sich den Horror des "Minimalfalls" vorstellen, der "drei bis vier Minuten gedauert hat", wie die Verteidigung erklärte. A. gehörte als Vater einer Tochter sicherlich zu den Menschen, die sich das recht gut vorstellen können mussten. Die Hämatome an den Hüften des Buben zeigten recht deutlich, welche Gewalt notwendig war. Der Vergewaltiger wurde gefasst, nachdem der Bub den Bademeister und dieser die Polizei alarmiert hatte. Da war der Peiniger gerade dabei, munter vom Drei-Meter-Brett ins Becken zu springen. A. hat ein Leben zerstört: das eines unbeschwerten fröhlichen Buben. Dieser führt jetzt ein anderes Leben. Eines das von Arzt- und Psychotherapiebesuchen geprägt ist, eines, in dem er Nacht um Nacht damit zugebracht hat, sich in den Schlaf zu weinen, eines, in dem sein Verhältnis zur Sexualität auf ewig ein anderes sein wird. Sind sieben Jahre Haftstrafe dafür zu viel?

Der Oberste Gerichtshof fand am Dienstag, dass es viel zu viel ist, und reduzierte die Strafe auf fast die Hälfte; auf vier Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig. Dieselbe Strafe erhielt im März ein 23-jähriger Steirer, dem vorgeworfen wurde, 30 Handymasten sabotiert und sich bei der Festnahme den Polizisten widersetzt zu haben.