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Wie viel Zeit muss sein?

Von Konstanze Walther

Wirtschaft
Wie hoch der Personalbedarf an Gerichten ist, soll ein neues System erfassen. Foto: bb

Aufschlüsselung der Zeiteinteilung an den Gerichten. | Einteilung der Planstellen nagt an Selbstverständnis der Richter. | Wien. Die Justiz muss frei und unabhängig sein. So steht es in der Verfassung.


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Das System vertraut darauf, dass sämtliche Richter in Eigenverantwortung Zeit und Aufwand einteilen und gewissenhaft Fälle bearbeiten. Lange Zeit blieb es dem Richter überlassen, wie viel Zeit er für einen Fall aufwenden darf.

Doch mit den Einsparungen in der Verwaltung geht es langsam auch ans Eingemachte bei den Richtern. 2009 gibt es 11.011 Planstellen im Justizressort. Im Jahr 2000 waren es noch rund 600 Stellen mehr. Betroffen waren bis jetzt vor allem Schreibkräfte und Reinigungspersonal - die durch Internet und Fremdvergaben ersetzt wurden. Doch auch die Zahl der Richter und Rechtspfleger sinkt. Dadurch muss mit den personellen Ressourcen effizienter umgegangen werden.

Dabei ist die Arbeit der Richter "eine schwer messbare, geistige Leistung und teilweise sehr komplex", formuliert es Peter Hader vom Bundesministerium für Justiz bei einer Veranstaltung des Führungsforums Innovative Verwaltung. Allerdings sei es auch wichtig, "in Mangelsituationen fair zu bleiben." Das heißt, diejenigen Stellen, die der Justiz noch bleiben, sollten gerecht aufgeteilt werden.

Schon Mitte der 90er Jahre wurde in der Justiz die Personalanforderungsrechnung ("Par") eingeführt, um die Auslastung möglichst objektiv abzuschätzen. Doch in der Zwischenzeit hat sich rechtlich und faktisch viel geändert, das Justizministerium bat 2007 mittels Ausschreibung um Hilfe - um die Zeiterfassung neu zu objektivieren.

Den Zuschlag erhielt das Beratungsunternehmen Deloitte. "Wir haben die Aufgabe, die Zeiten neu zu berechnen", erklärt Heino von Schuckmann, Projektleiter von Deloitte. Im alten Verfahren schrieben die Richter nachträglich per Selbsteinschätzung ihr benötigtes Zeitvolumen auf, ähnlich wie es große Wirtschaftskanzleien machen.

Bei Par II wurden die Richter ersucht (die ja von Gesetzes wegen nicht zur Teilnahme der Studie verpflichtet werden können), tagein, tagaus mit einem Zeiterfassungszettel herumzulaufen. Kaum wurde ein Akt in die Hand genommen, wurde das schon am Papier vermerkt. Da gab es Halbmonatskarten, aber auch Tageskarten für "extrem kleinteilige Tätigkeiten", sagt von Schuckmann. Insgesamt 352.164 Karten wurden innerhalb des neunmonatigen Erhebungszeitraums ausgefüllt. Und nun bastelt Deloitte an dem Par-II-Plan, der den Personalbedarf an den Gerichten möglichst objektiv bestimmen soll.

Effektivität und Effizienz, jene Werte, die ohnedies das Leitbild der Verwaltung laut Verfassung bestimmen sollen, sind damit auch in der Justiz auf dem Vormarsch.

Zu Recht, finden jene Beamtenkollegen, die ohne das Privileg der Weisungsfreiheit auskommen müssen. Problematisch, finden einige Richter, die sich in ihrem Selbstverständnis angegriffen fühlen. "Es ist Teil der richterlichen Unabhängigkeit, wie lange jemand gedenkt, an einem Fall zu arbeiten", gibt von Schuckmann zu bedenken.

Daneben werden Stimmen laut, die die Richter noch immer begünstigt sehen. Denn Par beziehungsweise Par II bezieht sich nur auf das Justizministerium, das personell fünftgrößte Ressort.

Bundesasylgericht ist nicht miteinbezogen

Für jene Gerichte, die dem Bundeskanzleramt zugeordnet sind, wie etwa das Bundesasylgericht, gilt diese Effizienzanalyse nicht. Dort sei das Personal aufgestockt worden, doch die Zahl der Erledigung sei nicht gestiegen, sagen Kritiker aus der Verwaltung.

Ob man die Effizienz der Justiz nicht auch mittels aufgehobener oder angefochtener Urteile messen könne, will man im Publikum bei der Podiumsdiskussion wissen. "Das wird international teilweise so gemacht. Aber das wollen unsere Standesvertreter nicht", erklärt Wolfgang Fellner, Sektionschef im Justizministerium. Außerdem: "Ein angefochtenes Urteil ist ja nicht per se ein schlechtes Urteil."