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Wie wär’s mal mit Gewissenhaftigkeit?

Von Simon Rosner

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Die gesetzliche Möglichkeit, Staatsbürgerschaften aus einem "staatlichen Interesse" heraus zu vergeben, war nie das Problem, sondern stets ihre Anwendung. Als herauskam, dass zwei Russen für Investments vom Ministerrat 2007 eingebürgert wurden und dabei offensichtlich das staatliche Interesse mit dem Interesse Jörg Haiders verwechselt wurde (ein Hotel in St. Veit, ein Kärntner in der Formel 1), war das dann auch der rot-schwarzen Regierung peinlich. Zwar betraf jener Fall ihre schwarz-orange Vorgängerin, dennoch wurden derartige Einbürgerungen sofort gestoppt. Der Vorsatz von Sebastian Kurz, damals noch Staatssekretär im Innenministerium, präzise Kriterien für Passverleihungen durch den Ministerrat aufzustellen, war zwar gut gemeint, aber vielleicht hätte ihm jemand sagen sollen, dass das Vorhaben scheitern musste.

Soll ein Fußballer 1000 Mal gaberln können, ehe er eingebürgert wird? Sind 20 Publikationen eines Wissenschafters genug oder muss man zumindest einmal für den Nobelpreis nominiert gewesen sein? Nur bei der Wirtschaft wäre es einfach, man könnte einfach eine Investitionssumme festschreiben. So wie das Malta nun macht. Dann wäre die Staatsbürgerschaft freilich zu kaufen und die EU hätte auch keine Freude. Es kam, wie es kommen musste. Die Kriterien sind so allgemein formuliert, dass für Regierungen auch weiterhin so gut wie alles möglich sein wird, nur allzu absurde Einbürgerungen werden nun verhindert. Eine bessere Idee als dieser weiche Kriterienkatalog wäre so simpel gewesen: das Gesetz schlicht verantwortungsvoll anzuwenden.