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Rechtschutzbeauftragter soll in die Verfassung. | SPÖ und Koalition diskutieren Rechte der Geheimdienste und des Kontrollors. | Wien. Die Heeres-Geheimdienste stehen wieder auf dem parlamentarischen Fahrplan. Aufgebracht haben das Thema die ÖVP und der Freiheitliche Klub. Im Gefolge der Einigung mit der SPÖ über den Rechtsschutzbeauftragten laut Sicherheitspolizeigesetz wollte die Regierung auch dem Rechtschutzbeauftragten zur Kontrolle der "nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr" zu einer Absicherung in der Verfassung verhelfen.
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Einer schnellen Lösung stimmte aber die SPÖ vorerst nicht zu. Sie fordert inhaltliche Änderungen.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Walter Murauer (V) und Reinhard E. Bösch (F) sieht vor, den Rechtsschutzbeauftragten weisungsfrei zu stellen. Derzeit ist der Kontrollor an Weisungen des Verteidigungsministers gebunden. Voraussetzung für die Weisungs-Freiheit ist eine Verfassungsbestimmung, für die wiederum eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat und damit die Zustimmung der SPÖ nötig ist.
Dazu waren die Sozialdemokraten beim Beschluss der geltenden Fassung des Militärbefugnisgesetzes im November 2004 aber nicht bereit. Sie forderten damals, drei Rechtsschutzbeauftragte einzusetzen, die im Parlament und nicht im Verteidigungsministerium angesiedelt sein sollten.
Im Zuge der Verhandlungen über eine Reform des Sicherheitspolizeigesetzes im Vorjahr haben sich die Koalition und die SPÖ auf einen Modus geeinigt, wie ein Kontrollor bestellt und abgesichert sein soll, in diesem Fall für spezielle Ermittlungsmethoden der Exekutive. Dieses Muster wollte die Regierung auf das Bundesheer umlegen.
Parteienverhandlungen
Für die SPÖ scheint das vorstellbar. Allerdings wollen die Sozialdemokraten die Gelegenheit nutzen, die Möglichkeiten des Rechtschutzbeauftragten auszubauen und die Geheimdienste enger an die Aufsicht durch den Kontrollor zu binden. Ein Beispiel: Im Sicherheitspolizeigesetz heißt es, eine sogenannte verdeckte Ermittlung ist zulässig, wenn andere Methoden "aussichtslos" wären. Im Militärbefugnisgesetz genügt derzeit aber schon, dass die Aufklärung sonst "erheblich behindert" wäre. Die SPÖ will hier eine Anpassung an das Sicherheitspolizeigesetz. Außerdem fordern die Sozialdemokraten, die Geheimdienste zu verstärkter Information ihres Kontrollors zu verpflichten.
Im Parlament liegt der Antrag seit dem 21. Dezember des Vorjahres. Er war auch schon einmal auf der Tagesordnung des Verteidigungsausschusses. Dort wurde er aber vertagt, um weitere Parteienverhandlungen zu ermöglichen.