Strafverfügungen gegen sechs Internetplattformen wurden erlassen. Mit Airbnb laufen Gespräche über eine Vereinbarung.
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Wien. Die Stadt Wien geht in die Offensive. Am Montag wurde bekannt, dass sie gegen sechs Internetplattformen, auf denen Privatzimmer vermietet werden, Strafverfügungen erlassen hat. Hintergrund ist der Streit um die Abführung der Ortstaxe. Hunderttausende Euro würden ihr durch die mangelnde Kooperation der Mietplattformen entgehen, so der Vorwurf der Stadt Wien. Zudem fühlen sich Hoteliers, die ordnungsgemäß die Abgabe entrichten, benachteiligt.
Ob die Plattformen letztlich eine Strafe zahlen müssen, ist noch unklar. Sie haben allesamt gegen die Strafverfügung Einspruch erhoben. Dadurch wird nun erstinstanzlich ein ordentliches Verfahren eingeleitet. "Das ist für uns noch juristisches Neuland", heißt es aus dem Büro von Finanzstadträtin Renate Brauner zur "Wiener Zeitung". Man wolle den Streit nun ausjudizieren lassen, um auch zu erfahren, ob "unser Gesetz hält".
Gemeint sind damit die neuen Bestimmungen im Wiener Tourismusförderungsgesetzes. Sie sind im Sommer 2017 in Kraft getreten und sehen wesentlich schärfere Regeln für Internetanbieter vor. So müssen die Anbieter dem Magistrat nun verpflichtend Daten ihrer Kunden übermitteln, um die Abführung der Ortstaxe sicherzustellen. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht können mit einer Geldstrafe bis 2100 Euro bestraft werden. Handlungen oder Unterlassungen, welche die Abgabe verkürzen, können sogar bis zu 21.000 Euro kosten.
Gespräche mit Airbnb
Schätzungen zufolge werden in Wien auf Mietplattformen wie Airbnb rund 8000 Privatzimmer und Wohnungen vermietet. Laut dem Brauner-Büro und der zuständigen MA23 haben inzwischen 8 der 16 Internetplattformen ihre Kundendaten übermittelt. Außerdem gebe es Gespräche über eine Vereinbarung mit zwei weiteren Anbietern - darunter auch die größte Plattform, Airbnb.
Eine solche Vereinbarung ist laut dem Tourismusförderungsgesetz zu Vereinfachungszwecken möglich. Anbieter können sich darin beispielsweise verpflichten, die Ortstaxe selbst einzuheben und gesammelt an die Stadtkasse abzuführen.
Derzeit gebe es Gespräche mit der Stadt Wien, bestätigte eine Sprecherin von Airbnb. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass es bald zu einer Lösung kommen werde. Derzeit ist etwa das Vermietungsverbot in Gemeindebauten ein Thema, heißt es aus dem Brauner-Büro. Denn trotz des Verbotes wurden auf Airbnb Gemeindewohnungen vermietet. Das soll nicht mehr möglich sein, fordert die Stadt Wien.
Zahlreiche neue Konten
Die strengeren Rahmenbedingungen und die damit verbundene Informations-Offensive der Stadt haben offenbar auch bei den Unterkunftgebern Wirkung gezeigt. Die Zahl der Ortstaxekonten ist deutlich gestiegen. Mit Stand Anfang 2018 waren es 1956 Konten, drei Jahre zuvor nur 333. Laut Brauner-Büro sei vielen Vermietern zuvor gar nicht bewusst gewesen, dass sie der Ortstaxepflicht unterliegen.
Anhand der von den Anbietern übermittelten Daten wurde festgestellt, dass 410 Unterkunftgeber kein Abgabekonto hatten. 242 diesbezügliche Verfahren wurden bereits abgeschlossen, wobei 212 neue Konten eröffnet wurden.
In 30 Fällen gaben die Betroffenen an, nicht der Ortstaxepflicht zu unterliegen. Hier prüft die Stadt Wien weiter.
Wissen
Die Ortstaxe ist von jedem Urlauber und Geschäftsreisenden, der gegen Entgelt eine Unterkunft in Wien mietet, zu entrichten. Sie wird je Person und Beherbergung auf Grundlage des Entgelts für den Aufenthalt berechnet. Einzuheben ist sie grundsätzlich vom Unterkunftsgeber, der sie ans Magistrat weiterzuleiten hat. 2016 hat die Stadt Wien durch die Ortstaxe 21,9 Millionen Euro eingenommen. Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor. Mit den Erträgen werden die Kosten von "WienTourismus" gedeckt.