Gesetzlich haben SPÖ und Neos in Bezug aufs Amtsgeheimnis viel Spielraum.
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Anlässlich der Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und Neos stellt sich die Frage: Könnte Wien zum Transparenz-Vorbild werden, selbst wenn die türkis-grüne Bundesregierung das versprochene Informationsfreiheitsgesetz weiter auf die lange Bank schiebt? Die Antwort lautet: Ja, einiges wäre möglich.
Ein Wiener Transparenzgesetz müsste auch Regelungen auf Bundesebene genügen, nämlich dem Artikel 20 im Bundes-Verfassungsgesetz (landläufig: Amtsgeheimnis-Paragraf) sowie dem Auskunftspflichts-Grundsatzgesetz. Das Amtsgeheimnis regelt, dass öffentliche Stellen "soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet" sind, solange die Geheimhaltung aufgrund bestimmter Gründe geboten ist. Gesetzlich darf die Verschwiegenheit also eingeschränkt werden.
Das Auskunftspflichts-Grundsatzgesetz gibt den Ländern viel Spielraum, wie Bürgeranfragen und die dazugehörigen Verfahren geregelt werden, solange bei einer Informationsverweigerung ein Bescheid zu erstellen ist, der vor den Verwaltungsgerichten bekämpft werden kann. Wie lange sich eine Landesbehörde mit der Beantwortung einer Anfrage Zeit lassen kann, ist genauso frei bestimmbar wie der Umfang, in dem Auskünfte zu erteilen sind.
Die bestehenden Bundesgesetze halten also kein Bundesland davon ab, ein Transparenz-Vorbildland zu sein oder zu werden.
Die Transparenz-Forderungen von SPÖ und Neos sind nicht so weit voneinander entfernt, wie die intransparente Verwaltungspraxis in Wien vermuten lassen würde. Auf dem SPÖ-Landesparteitag 2013 gab es einen einstimmigen Beschluss für ein Wiener Transparenzgesetz, von der türkis-grünen Bundesregierung fordert die SPÖ eine Zweiwochenfrist. Die Neos haben im Herbst einen Vorschlag im Nationalrat für ein Informationsfreiheitsgesetz, das internationalen Vorbildern gerecht wird, eingebracht.
Die wichtigsten Verbesserungen - ein Recht auf Zugang zu Dokumenten und Daten statt einer Beschränkung auf vage Auskünfte, ein zentrales Informationsregister, eine Verpflichtung zur automatischen Veröffentlichung einer Vielzahl von Dokumenten - müssten also im Sinne beider Parteien sein, wenn sie ihre Forderungen ernst meinen. Automatisch veröffentlicht sollten finanzielle Zuwendungen wie Förderungen, Studien, aber auch Verträge und Vereinbarungen werden - ab einem bestimmten Vertragswert schon, bevor sie gültig werden. Auf Bundesebene fordern die Neos einen Informationsfreiheitsbeauftragten, der als Schiedsstelle unbürokratisch zwischen Behörde und Bürger vermittelt - auch eine solche Stelle könnte bereits jetzt in Wien geschaffen werden. Das würde auch der rechtlichen Absicherung der Behörde dienen.
Ein Wiener Transparenzgesetz könnte im deutschen Sprachraum sogar Vorbildcharakter einnehmen, wenn die Informationsfreiheitsgesetze der Slowakei oder Kroatiens als Vorbild dienen. Wenn sich die Verhandlungspartner an ihren eigenen Versprechen orientieren, könnten sie dem Bund und den anderen Bundesländern zeigen, dass eine offene Verwaltung nicht denkunmöglich ist.