Spielrechtsexperte im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".
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"Wiener Zeitung":Die Stadt Wien verzichtet ab 2015 auf ein Landesgesetz, das das Auftstellen von Spielautomaten regelt - werden diese Geräte tatsächlich alle verschwinden?Christian Horwath: Nein, es wird weiterhin Casinos mit Automaten geben und der Bund wird eine sogenannte VLT-Konzession vergeben. Es verschwinden also nur die 3000 Einzelgeräte in den Gaststätten.
Mit wie vielen Geräten ist dann zu rechnen?
Pro 600 Einwohner dürfte ein Gerät aufgestellt werden, und eine Zugangsbeschränkung muss vorliegen. In Summe wären also 2700 Geräte möglich - zusätzlich zu jenen in den drei Casinos, wo 500 pro Standort erlaubt sind. Wobei die Einwohnerzahl eigentlich nur das Landesspielgesetz gemäß dem Bundesgesetz betrifft.
Was bedeutet das?
Das bedeutet, wenn Wien kein Landesgesetz mehr hat, regelt das der Bund - der kassiert dann auch die 55 Millionen Euro an Steuern ein. Und in den Salons oder Outlets dürfen laut Bundesgesetz bis zu 50 Geräte stehen, die Anzahl der Salons pro Konzession ist aber nicht geregelt.
Kein Limit also für die Video-Lotterie-Terminals (VLT)?
Da das Bundesgesetz einen Konzessionär vorsieht, können diese Geräte österreichweit aufgestellt werden und es gibt de facto keine Beschränkung. Die Länder haben dabei kein Mitspracherecht - auch Wien nicht - und es bedarf lediglich einer Standortbewilligung des Ministeriums.
Wie sieht es hier mit dem Spielerschutz aus?
Der Spielerschutz ist einzuhalten, aber die Einsätze pro Spiel sind vielfach höher als jetzt bei der Einzelaufstellung. Wenn man bedenkt, dass die Limits beim "kleinen Glücksspiel" bei 0,50 Euro und 20 Euro liegen, ist das bedenklich: Durch das Bundesgesetz können viel "schärfere" Automaten aufgestellt werden.
Also bringt der Wiener Beschluss nicht viel?
Nein, weil es bei den VLT-Geräten nahezu keinen Spielerschutz gibt und die Einsatzlimits sehr hoch sind. Selbst wenn man alle Geräte verbietet, weichen die Spielsüchtigen aufs Internet aus - dort werden eben virtuelle Automaten aufgestellt. Und auf die hat man in der Gesetzgebung einfach vergessen.
Christian Horwath ist Rechtsanwalt in Graz und spezialisiert auf Glücksspielrecht.