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Kriterienkatalog soll per Erlass verbindlich werden. | Ministerium: "Steht alles im Gesetz." | Wien. Über das Bleiberecht von Asylwerbern werde nach dem "Daumen rauf, Daumen runter"-Prinzip entschieden, kritisierten Wiens Bürgermeister Michael Häupl und Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger. "Das Bleiberecht muss daher aus den Willkürfängen der Innenministerin befreit werden", polterte Häupl und forderte die Rechtsverbindlichkeit für einen von den Ländern erarbeiteten Kriterienkatalog für humanitäres Bleiberecht. Geschehen soll das per Erlass von Innenministerin Maria Fekter.
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Der Kriterienkatalog gilt als Unterstützung für die Erstellung eines Asyl-Bescheides. Erhoben wird etwa die Art und Dauer des bisherigen Aufenthalts, das Vorhandensein eines Familienlebens, der Grad der Integration und die Frage der Unbescholtenheit.
In Wien wird der Katalog von der zuständigen MA35 angewendet - aber nicht von der Sicherheitsdirektion, die in der weiteren Folge zu dem Bescheid eine Stellungnahme abgibt. Fällt diese negativ aus, könne nur noch über das Innenministerium berufen werden. "Dann muss man auf den Gnadenakt der Ministerin hoffen", so Frauenberger.
"Unsinn", meinte ein Sprecher von Fekter zur "Wiener Zeitung". "Die Kriterien stehen genau im Gesetz. Da gibt es keine Daumen-Entscheidung." Außerdem liege letztlich alles beim Magistrat. Wenn man etwas anderes wolle, müsse man das Gesetz ändern. "Aber das Gesetz ist gut - 3400 positive Fälle beweisen das", so der Sprecher.
Im Büro Frauenberger sieht man das anders: "Die MA35 hat Fälle positiv bewertet und die wurden trotzdem abgelehnt." Die Leiterin der Magistratsabteilung, Beatrix Hornschall bestätigt das: Von 407 von der MA35 positiv bewerteten Fällen, wurden 2009 von der Sicherheitsdirektion 133 negativ entschieden. Heuer waren es 182 Ablehnungen von 601 positiv bewerteten Fällen. Das Gesetz schreibe nämlich vor, dass der Magistrat bei negativen Bescheiden der Sicherheitsdirektion den Antrag zurückzuweisen hat. "Die Entscheidung liegt also nur formell beim Magistrat - aber auf Basis der Stellungnahme der Sicherheitsdirektion", so Hornschall. Mit dem Einspruchsrecht beim Ministerium lande die letzte Entscheidungsgewalt dann wieder bei der Ministerin.
"Diesen Paragrafen-Dschungel benützt Fekter jetzt, um sich aus der Verantwortung zu ziehen", meinte eine Sprecherin von Frauenberger. Was den Erlass betrifft, so ist der laut Georg Lienbacher, ehemaliger Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt aber "nicht so leicht" umzusetzen. "Einen Erlass kann man nur dann machen, wenn man die Voraussetzungen, die bereits im Gesetz festgelegt sind, konkretisieren will."
Grundsätzlich gehen laut Lienbacher jetzt schon alle Vollzugsorgane nach einem Kriterienkatalog vor. Anweisungen seien eben im Rahmen der bestehenden Gesetze zu vollziehen. Und die würden im Parlament gemacht.
Heimkehr diese Woche
Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl forderte am Dienstag den Rücktritt der Innenministerin. Schließlich sei die Berufung der kosovarischen Familie K. vier Monate lang im Innenministerium gelegen, so Ackerl. Die K.s sollen im Übrigen noch diese Woche nach Österreich zurückkehren, wie ihre Rechtsberaterin Karin Klaric erklärte. Am Donnerstag ist in Steyr ein Fackelzug für die Familie geplant.