Die Wiener Börse ist am Freitag nach der Wiederaufnahme des Handels in den freien Fall übergangen. Der ATX brach um 12.37 Uhr um 10,16 Prozent oder 219,55 Punkte auf 1.941,81 Punkte ein. Der Handel mit Aktien wurde am Vormittag wegen Überschreitung der Volatilitätsgrenzen angehalten.
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Unter den Einzelwerten brachen die Aktien von Raiffeisen International, Erste Group, Vienna Insurance und Wienerberger jeweils mehr als 15 Prozent ein. OMV-Titel rasselten um fast zehn Prozent ins Minus.
Auch an anderen Börsen in Europa ging es am Freitag dramatisch nach unten. Der Deutsche DAX fiel bis dato um 9,6 Prozent, der Euro-Stoxx-50 verlor 9,6 Prozent.
Erster Handelsstopp
Der totale Handelsstopp war der erste in der Geschichte der Wiener Börse. Offiziell begründet wurde die Handelsaussetzung von Wiener Börse, Finanzmarktaufsicht (FMA) und Finanzministerium mit der Einführung neuer Handelsregeln.
Neben Wien kam es in der jüngsten Vergangenheit an der Moskauer Börse bereits mehrfach zu Handelsaussetzungen. "Um größere Panik" zu vermeiden, wurde heute auch in Indonesien ein Handelsstopp verhängt.
Zur vorübergehenden Handelsaussetzung einzelner Aktien ist an der Wiener Börse in der Vergangenheit immer wieder gekommen. Meistens erfolgte die Einstellung wegen einer bevorstehenden wichtigen Mitteilung des börsenotierten Unternehmens oder auch wegen Überschreitung von Preisober- und -untergrenzen, die bis zur Einführung des Xetra-Handelssystems im November 1999 bei 15 Prozent lagen.
Das auch an der Wiener Börse eingesetzte Xetra-Handelssystem hat bereits bisher sogenannte Volatilitätsunterbrechungen einzelner Finanztitel bei starken Preisschwankungen vorgesehen. Dabei handelt es sich um einen speziellen Schutzmechanismus, der der Erhöhung der Preiskontinuität dient. Ergibt sich während des Handels ein potenzieller Preis, der außerhalb der vordefinierten Volatilitätskorridore liegt, wird automatisch eine Volatilitätsunterbrechung eingeleitet. Die Grenzen dieser Preiskorridore werden nicht veröffentlicht.
Die neuen Regeln erlauben der Wiener Börse, bis auf weiteres bei Kursänderungen von mehr als 10 Prozent den Handel in diesem Wertpapier befristet oder bis auf Widerruf aussetzen. Weiters kann sie "Short-Selling" in einzelnen oder allen gehandelten Wertpapieren mit sofortiger Wirkung befristet oder bis auf Widerruf untersagen. (APA)
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