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In der Steiermark haben sich Ärztekammer und Gebietskrankenkasse auf neuen Vertrag mit Mehrausgaben für Haus- und Kinderärzte geeinigt.
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Wien/Klagenfurt. Die Steiermark wird zur "Nagelprobe" für die von der ÖVP-FPÖ-Koalition eilig beschlossene Ausgabenbremse für die Sozialversicherung. Davon sind Sozialexperten überzeugt, die schon jetzt gespannt darauf sind, wie sich die Vertretung von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) verhalten wird. In der Steiermark haben sich Ärztekammer und Gebietskrankenkasse auf einen neuen Vertrag mit Mehrausgaben von 16 Millionen Euro für Haus- und Kinderärzte geeinigt. Noch ausständig ist der Sanktus des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
Bis dahin könnte aber das Gesetz über die Ausgabenbremse in Kraft sein, dann bliebe dem Hauptverband nur, Nein zu sagen. Denn die Ausgabenbremse umfasst neben Bauprojekten, einen Aufnahmestopp bis Ende 2019 und Verträge der Krankenkassen mit Ärzten.
Ganz anders war die Situation bei der am Dienstag erfolgten Einigung zwischen Hartinger-Klein und dem Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) über ein Trauma-Zentrum in Klagenfurt. Dabei handelt es sich um ein Kooperationsprojekt zwischen dem Klinikum und dem UHK, hinter dem die Unfallversicherungsanstalt (AUVA) steht. Obwohl mit sieben bis neun Millionen Euro an Einsparungen durch Synergieeffekte gerechnet wird, hatte die Ministerin Einspruch erhoben und erst jetzt unter drei Bedingungen ihr Ja zugesagt. Unter Berufung auf die Ausgabenbremse hätte sie das Projekt allerdings gar nicht blockieren können, wird der "Wiener Zeitung" von Experten versichert. Eine Blockade unter Berufung auf ein lediglich angekündigtes Gesetz ist nicht möglich.
In der Kärntner "Krone" hat die Ministerin die Ausgabenbremse sogar noch weiter gelockert. Da sagte sie überraschend Primärversorgungszentren im niedergelassenen Bereich und Verbesserungen bei der Gebietskrankenkasse zu: "Die Erstversorgungszentren wird es geben, auch die Sanierung von GKK-Außenstellen."
Selbstverständlich agiere die Ministerin "immer streng auf Basis der geltenden Rechtslage", wurde in ihrem Büro erklärt. Auch die erwähnten Kärntner Projekte würden so geprüft, wie es die Rechtslage vorgibt. Klar sei, dass die Ministerin "auch in Zukunft die Möglichkeit hat, versorgungsrelevante Aspekte in die Entscheidung einfließen zu lassen. Insofern erscheinen die genannten Projekte durchaus genehmigungsfähig".