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Strafurteil könnte Bank bei Klage auf Schadenersatz das Leben schwer machen.
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Wien/Klagenfurt. "Geld hat kein Mascherl." So begründete Richterin Sabine Roßmann, weshalb sie sich bei den - nicht rechtskräftigen - Schuldsprüchen im Hypo-Vorzugsaktienverfahren am Landesgericht Klagenfurt der vereinfachten Schadensberechnung des Sachverständigen Karl Hengstberger angeschlossen hatte. Das könnte für die Bank noch heikel werden: Damit ihre 48-Millionen-Euro-Schadenersatzklage am Handelsgericht Wien vollumfänglich hält, muss sie nämlich Kreditausfälle jenem Kapital zuordnen, das sie aus dem strittigen Vorzugsaktienverkauf erhalten und an Kreditnehmer weitergereicht hat. Sie muss dem Geld also ein "Mascherl" verpassen.
In einem aktuellen Schriftsatz zur Schlüssigstellung der Klage stellen die Hypo-Anwälte alternative Berechnungen an, wie man einen Kreditschaden argumentieren könnte. Die Maximalvariante beläuft sich auf - sage und schreibe - 1,49 Milliarden Euro. Das sei jener Betrag, um den das Kreditvolumen durch die 100 Millionen Euro aus dem kompletten Vorzugsaktienverkauf rechnerisch erweitert wurde. (Inklusive des behaupteten Schadens aus Dividendenzahlungen wären es mehr als 1,5 Milliarden Euro.) Offenbar ist sich die Bank aber selbst nicht sicher, dass diese Argumentation vor Gericht Bestand hat. In einer zweiten, differenzierteren Berechnung kommt sie auf einen Schaden von rund 517 Millionen Euro - das wären die Wertberichtigungen aus dem damaligen Neugeschäft, heißt es. Für alle Fälle versuchen die Hypo-Anwälte noch das, was Hengstberger und Roßmann für unmöglich halten: Sie ordnen elf Kreditfälle dem Vorzugsaktienzeitraum zu und kommen auf Verluste von 131 Millionen Euro. Eine Differenzierung zwischen zugrundeliegenden Eigenkapitalbestandteilen erfolgt allerdings nicht.
Zum Vergleich: Hengstbergers Methode hatte 5,49 Millionen Euro ergeben, wobei er nicht ausschloss, dass - von ihm nicht ermittelte - positive Effekte aus Kreditvergaben den Schaden wettgemacht haben könnten. Auch die Hypo rechnet keine positiv verlaufenen Kreditfälle ein. Die Beklagten werden wohl argumentieren, dass die dargestellten Abschreibungen nach ihrer Zeit stattgefunden hätten und sie keinen Einfluss mehr darauf hätten nehmen können. Alle haben sämtliche Vorwürfe immer zurückgewiesen.
Böhmdorfer ante portas?
Indes rechnet man in Justizkreisen damit, dass Wolfgang Kulterer für die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung wieder auf einen Hochkaräter der heimischen Anwaltschaft zurückgreift. Schon im Oktober 2010 hatte Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer beigezogen. Der frühere Minister und Haider-Freund landete in Sachen Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Graz einen vollen Punktsieg. Mitte November 2010 wurde Kulterer aus der U-Haft entlassen. Danach zog sich Böhmdorfer aus dem Fall zurück. Die "Wiener Zeitung" fragte beim Ex-Minister nach, ob er erneut für den früheren Hypo-Chef in den Ring steigt. Böhmdorfer wollte dazu keine Stellungnahme abgeben. Mit der Ausfertigung des schriftlichen Urteils wird frühestens in drei Monaten gerechnet, Ende des Jahres könnte dann die zweite Runde anlaufen.