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WinWin-Casinos wehren sich gegen Manipulationsverdacht

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Lotterien-Tochter klagt Verein VPT. | Richterin will Sachverständigen beiziehen. | Wien. Am Dienstagnachmittag kam es am Handelsgericht Wien zu einem rechtlichen Schlagabtausch zwischen der Glücks- und Unterhaltungsspiel BetriebsgmbH, einer Tochter der Österreichischen Lotterien und der Casinos Austria, und dem "Verein zur Prävention gegen unerlaubte Werbeanrufe und Telefonbetrug sowie zur Spielsuchthilfe" (VPT). Im Mittelpunkt des Prozesses (Aktenzahl 30 Cg 14/11b-2) steht der Verdacht der Kreditschädigung und der Ehrenbeleidigung wegen mutmaßlichen Manipulationsvorwürfen.


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Der Verein VPT, der sich laut Eigenangaben der Bekämpfung der illegalen Glücksspielabzocke verschrieben hat, behauptet, es bestehe der Verdacht, dass in den "WinWin-Casinos" der Österreichischen Lotterien sogenannte Video-Lotterie-Terminals illegal betrieben werden, weil diese technisch "nicht den gesetzlichen Bestimmungen" entsprechen. "Bei diesen Video-Lotterie-Terminals müsste in jedem Spiel die Spielentscheidung per Zufallsgenerator über einen zentralen Server, Game Controller, erfolgen", behauptet VPT-Anwalt Christian Horwath. Horwath hat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und Finanz erstattet. Beim Video-Lotterie-Terminalssystem SDG handelt es sich um eine Art elektronisches Rubbellos-System. Der Server ist die Verkaufsbox für Rubbellose, der Spieler zieht ein Los und am Bildschirm erscheint das Resultat in Rubbellos-Symbolen.

Falsche Behauptungen

Die Betreiberin der WinWin-Casinos, vertreten durch Anwalt Gerald Ganzger, klagt den Verein VPT. "Die Behauptungen sind falsch, die Terminals entsprechen ausnahmslos den gesetzlichen Vorgaben", heißt es in der Klage. "Es sind zwei zentralseitige Server im Einsatz, die jeweils für eine unterschiedliche Gruppe Terminals zuständig sind. Der erste zentrale Server steht in Wien und erzeugt eine endliche Reihe von Resultaten, die über Datenleitungen an die einzelnen Terminals geleitet werden." Der zweite zentrale Server stehe in England und in ständiger Verbindung mit einem Satelliten, "der pro Sekunde eine neue Zufallszahl an jeden einzelnen Terminal (in Österreich) sendet".

VPT-Anwalt Horwath, der es für unzulässig hält, dass ein Server in England steht, der nicht von den österreichischen Behörden überprüft werden kann, gab ein Privatgutachten in Auftrag. Der Glückspielssachverständige Manfred Traffelner bezweifelt in seiner Expertise, dass es sich bei in den WinWin-Casinos eingesetzten Spielgeräten um Video-Lotterie-Terminals handle. Denn: In den Terminals kämen Spielprogramme von sechs weltweit agierenden Produzenten zum Einsatz.

"Wenn es sich um Video-Lotterie-Terminals handeln würde, wäre es ausgeschlossen, dass die Spielprogramme durch ihre verschiedenen Spielteile und Programmierungen dieselben Zufallszahlen von einem Zentralserver benötigen", meint der Gutachter. Auch hätten die sechs konkurrierenden Spielproduzenten (Aristocrat, IGT, Bally, SDG, RTG, Konami) für eine Anbindung an einen Zentralserver ihre Source Codes offenlegen müssen, "was glaublich nicht der Fall ist". Außerdem wäre die technische Anbindung mit "einem riesigen Aufwand" verbunden.

"Die Schlussfolgerungen des Gutachters sind falsch", kontert Anwalt Ganzger. "Pro Spielhersteller ist kein eigener Server nötig, weil in ein und demselben Server endliche Pools von vordefinierten Rubbellosen für alle Spiele und Varianten erzeugt werden. Alle Rubbellose liegen damit fertig am Server." Im Fall SDG werde ein "Datenstream on demand" angewendet. Das Gesetz schreibe nicht vor, "ob das in Echtzeit zu erfolgen hat oder ob eine Zwischenspeicherung erlaubt ist". Außerdem haben die am Markt konkurrierenden Anbieter laut Ganzger ihre Source Codes offengelegt.

"Wir halten den Manipulationsverdacht weiter aufrecht", kontert VPT-Anwalt Horwath. Indes will Richterin Monika Millet dem Vernehmen nach dem Verfahren einen Glücksspiel-Sachverständigen beiziehen.