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Ex-Hypo-Vorzugsaktionäre bestätigen Existenz von Nebenabreden.
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Wien. Eigentlich hätte zunächst nur eine verfahrenstechnische Nebenfrage geklärt werden sollen. Stattdessen ist es am Dienstag im 50-Millionen-Euro-Prozess zwischen der BayernLB und der Hypo-Mitarbeiterstiftung zu einem inhaltlichen Knalleffekt gekommen, der der Ex-Hypo-Mutter aus München gehörigen Auftrieb verleihen dürfte.
Wie berichtet, behauptet die BayernLB, beim Kauf von Hypo-Aktien der Mitarbeiterstiftung im Jahr 2007 von dieser in Bezug auf - möglicherweise - problematische Nebenabreden zwischen Hypo und Hypo-Leasing-Vorzugsaktionären getäuscht worden zu sein. Die Stiftung bestreitet nicht nur die Vorwürfe, sondern auch die Existenz der Nebenvereinbarungen, von denen bisher größtenteils nur nicht unterschriebene Entwürfe auffindbar waren.
Im sogenannten Zwischenstreit um die Zulassung zum Verfahren als Streithelfer (Nebenintervenient) für die Mitarbeiterstiftung (wegen möglicher späterer Regressforderungen) hat die Privatstiftung von Gesundheitsökonom Christian Köck, die Vorzugsaktien im Ausmaß von 6 Millionen Euro gezeichnet hatte, nun gleich von Anfang an die Karten auf den Tisch gelegt: "Wir haben nichts zu verbergen", so der Anwalt der Köck Privatstiftung am Dienstag vor Gericht. Er bestätigte nicht nur, dass es eine Nebenvereinbarung gegeben habe, sondern legte erstmals auch die unterschriebene Urkunde dazu vor.
Zusicherung des Gewinns per Einflussnahme
Nur eine halbe Stunde später folgte auch die Bestätigung einer weiteren früheren Hypo-Leasing-Vorzugsaktionärin, einer Firma des Bauunternehmers Walter Moser: Diese hatte Vorzugsaktien im Gesamtausmaß von mehr als 55 Millionen Euro gehalten. Bezüglich der Vorzugsaktien habe es Zusatzvereinbarungen gegeben, so der Anwalt des Unternehmens - unter anderem eine Dividendengarantie.
Bei der Köck Privatstiftung soll die Nebenvereinbarung zumindest die Zusicherung der Hypo enthalten haben, bei der Hypo-Leasing ihren Einfluss so geltend zu machen, dass ein ausreichender Bilanzgewinn entsteht und dieser auch entsprechend zur Verteilung gelangt. In einem - nicht unterzeichneten -Entwurf, der der "Wiener Zeitung" vorliegt, ist auch eine Passage enthalten, die die BayernLB offensichtlich als Rücknahmegarantie auslegt.
Die Ex-Hypo-Mutter geht davon aus, dass die Bank insgesamt gut 160 Millionen Euro aus den Vorzugsaktien nicht als Kernkapital in der Bilanz ausweisen hätte dürfen, da - unter anderem - ihr das Geld nicht unbefristet zur Verfügung stand und Dividenden sonst nur abhängig vom tatsächlichen Erfolg bezahlt werden hätten dürfen. Alle Betroffenen bestreiten die Vorwürfe.
Aus Sicht der Vorzugsaktionäre - sie betonen, mit der Bilanzierung in der Bank nichts zu tun gehabt zu haben - handelte es sich bei den Zusagen um zusätzliche Sicherheiten. Das Sicherheitsbedürfnis ging so weit, dass etwa die Köck Privatstiftung auch abklärte, ob die Haftung des Landes Kärnten für Verbindlichkeiten der Hypo auch die Vorzugsaktien umfasste. Das Antwortschreiben aus dem Hypo-Vorstand, das der "Wiener Zeitung" vorliegt, bestätigte dann das allgemeine Bestehen der Landeshaftungen.
BayernLB: Hätten die Hypo-Aktien nicht gekauft
Die BayernLB muss nicht nur beweisen, dass die Nebenabreden eigenkapitalschädlich gewesen sind und ihr verheimlicht wurden. Das Volumen muss auch so groß sein, dass ihre Behauptung glaubhaft ist, sie hätte die Hypo-Aktien nicht gekauft, wenn sie darüber Bescheid gewusst hätte. Im Hauptverfahren werden kommende Woche die Zeugen zur Existenz der Zusatzvereinbarungen befragt. Dass diese etwas anderes sagen als ihre Anwälte im Zwischenstreit, ist jedoch eher nicht zu erwarten.
Am Dienstagabend sollte unterdessen ein weiterer Zwischenschritt in einem besonders skurrilen Teil des Hypo-Skandals erfolgen: Im Wiener Auktionshaus "Im Kinsky" war die Aktion von vier Bildern des Malers Ernst Fuchs angesetzt, die das Vermögen der insolventen Kunstpark Wien Privatstiftung darstellen. Diese hatte 2005 von der Hypo einen Millionenkredit erhalten - für ein Projekt, das nie umgesetzt wurde. Die Bilder waren vorab mit je 4000 bis 7000 Euro ausgeschrieben worden. Die Bank dürfte also nur einen Bruchteil des offenen Kreditbetrags zurückerhalten.