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Private Entwickler haben es in Österreich schwer. Es bräuchte eine gemeinnützige Anwaltschaft für Erfinder und Start-ups.
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Vom Volk lernen heißt von seinen Erfindern lernen. So war der Erfinder und Wiener Autobauer Siegfried Marcus der Physiklehrer des Kronprinzen Rudolf; der Erfinder des modernen Gasbrenners, Nicolae Teclu, lehrte an der HAK I in Wien. Kaiser Franz Joseph förderte Erfinder wie Johann Kravogl (elektrisches Kraftrad) oder Josef Strauss (Straßenkehrmaschine) finanziell, sodass sie Prototypen bauen konnten, und kaufte etwa jenen des Kraftrads, der heute im Technischen Museum Wien zu sehen ist.
Heute gibt es keine solche direkte Unterstützung des Schaffens privater Erfinder in Österreich. Ein Widerspruch im Innovationswesen ist, dass zwar die Bedeutung privater Firmen und Investoren bei uns (auch ideologisch) betont, jene der privaten Schöpfer von Produktideen aber unterdrückt wird. Gefordert wird das Gründen eines Start-ups.
In der DDR gab es in der "Neuererbewegung" das umgekehrte Problem. In Israel ist eine Synthese beider Seiten in Angriff genommen worden. Dort werden für bis zur Produktreife geförderte Innovationen echte Unternehmer von Profis gesucht. Denn man kann Menschen ohne unternehmerische Erfahrung nicht einfach Geld ohne Betreuung in die Hand drücken. Erfolglos ist es aber auch, sie ohne Rechtssicherheit den lumpenproletarischen Konflikten des "österreichischen Erfinderschicksals" auszuliefern.
Theorie und Praxis einer technischen Entwicklungsunterstützung für Private wurden mit Mitteln der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer und des Bundesministeriums für Wirtschaft in der Studie "Innovateur Technicum Austria - Innovateur Businessplan Wien" untersucht. Dabei zeigte sich, dass für private Entwickler die heute geforderten Vorgaben in den seltensten Fällen erfüllbar sind. Vorgaben wie ein Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent und eine wirtschaftliche Verwertung sind bei Privatpersonen, speziell Arbeitnehmern und Pensionisten, einfach illusorisch. Alleine die Patentkosten bewegen sich schnell im vierstelligen Euro-Bereich, wobei wegen unterschiedlicher nationaler Bestimmungen oft zusätzliche juristische Beratung nötig ist.
Netzwerk zwecks Interessentenfindung
Private Entwicklungen brauchen ein Netzwerk zwecks Interessentenfindung, denn der Ideenverkauf kostet enorm viel Geld. Eine echte Rechtssicherheit für kleine private Entwickler fehlt ebenfalls. Obwohl ein Start-up de facto noch keine echte produzierende Firma ist, so ist es doch de jure eine Rechtsform, mit der auch andere Geschäfte möglich sind, als einen marktreifen Prototyp zu entwickeln. Der Erfinder gerät allerdings oft gerade mit den von Fördermitteln seines Start-ups finanzierten Geschäftsführern und Beratern unvermutet in Konflikt. Denn welche Geschäfte kann ein de jure - non de facto - Unternehmen tätigen?
Als Folge gibt es in Wien zum Beispiel eine Briefkastenfirma für Weltraumfahrzeugbau, weil es einem Oligarchenhelfer nicht gelang, ein Konto in Österreich zu eröffnen. Spendensammeln für die Entwicklung eines Krebsheilgeräts mit dem Patent eines unbeteiligten Erfinders? Meduni und AKH sind informiert. Ein Biopionier Österreichs investierte in ein angeblich entwickeltes Serum. Erstanwender sind für Erfinder die wertvollsten Investoren, da sie zugleich den Markt darstellen.
Im Detail erweist sich dann freilich allzu oft der Bock als Gärnter, etwa wenn ein Rechtsanwalt die Gesellschaftsverträge für ein Start-up ausarbeitet, in das er zugleich investiert. Dagegen gilt für Patentanwälte eindeutig, dass sie mit Mandanten keine Start-ups gründen dürfen. Es gibt auch keine Rechtsschutzversicherung für Start-ups, und unerwartete juristische Kosten sind nicht förderbar. Gegen diese Rechtsunsicherheit würde eine Start-up-Anwaltschaft als juristische Ombudsstelle helfen. Insbesondere AplusB-Zentren, deren Aufgabe allein die Durchsetzung der geförderten Erfinderziele wäre, sollten an einer solchen Ombudsstelle interessiert sein. Nach Vorschlag des ehemaligen Boku-Rektors Martin Welan sollte die Start-up-Anwaltschaft direkt dem Parlament zugeordnet sein.
Innovation braucht Ökonomen, nicht Geschäftemacher. Die rechtlichen Voraussetzungen, um die menschlichen Ressourcen des AMS gezielt für den Bau von Prototypen einzusetzen, können geschaffen werden.