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Haben manche Justizbeamte ein grundsätzliches Problem mit freiem Journalismus? Wohl nicht, aber der Eindruck kann bei Beobachtern entstehen, wenn man dieser Tage die Meldungen über den Umgang mit dem Redaktionsgeheimnis liest.
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Da lädt die Wiener Staatsanwaltschaft zwei Journalisten als Beschuldigte zur Befragung vor. Als "Amtshilfe" für Kollegen in München, denen es ein Dorn im Auge war, dass die beiden Akten aus dem Hypo-Verfahren an die Öffentlichkeit gebracht haben. Dann stellt sich heraus, dass die Staatsanwälte das nicht hätte tun dürfen, da dieses Delikt in Österreich nicht strafbar ist.
Dann beharrt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (das ist übrigens jene, die gerade ein Monsterverfahren gegen eine Handvoll Tierschützer nach dem sogenannten "Mafia"-Paragrafen führt) darauf, ungesendetes ORF-Recherchematerial zu beschlagnahmen. Zur Erinnerung: FPÖ-Obmann Strache hatte dieses Verfahren angestrengt. Er warf dem ORF vor, die Inszenierung von Nazi-Rufen betrieben zu haben.
Nun wird sicher niemand der Staatsanwaltschaft Agieren auf politischen Zuruf unterstellen. Die Parallele ist sicher Zufall, dass es in beiden Fälle um politische Debatten aus dem FPÖ/BZÖ-Umfeld geht. Und in beiden Fällen um Medien, die diesen Parteien nicht nahestehen. Wie gesagt: Bestimmt nur Zufall. Aber bei manchen Zufällen spielt auch die Optik eine Rolle.