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Wirbel um Milch beim Heer

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Deutsche Milch in zwei Bundesländern. | Heimische Bieter können nicht bevorzugt werden. | Wien. Die Belieferung des österreichischen Bundesheeres mit Milch und Milchprodukten aus Deutschland löst große Aufregung aus. "Es ist für jeden nachhaltig denkenden Österreicher inakzeptabel, dass in unseren Kasernen keine heimische Bauernmilch und Butter aus Österreich verwendet wird", sagte Oberösterreichs Agrarlandesrat Josef Stockinger.


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Für die Vergabe des Auftrags in der Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro pro Jahr ist die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) zuständig. Den Zuschlag erhält der jeweilige Billigstbieter - in Oberösterreich konnte die deutsche Molkerei Innstolz als Direktlieferant inländische Großhändler beim Preis unterbieten. Heimische Molkereien nahmen in Oberösterreich nicht an der Ausschreibung teil - ihnen fehle die Logistik, so ein Berglandmilch-Sprecher.

"Gesetz nicht umgehen"

"Da Innstolz die oberösterreichische Molkerei Lembach als Mehrheitsgesellschafter führt, können je nach Einkauf der Dienststellen über 80 Prozent der Produkte aus Österreich stammen", sagt Innstolz-Vertriebsleiter Isidor Neumaier. Er weiß nicht, warum man eine bayerische Firma mit österreichischen und bayerischen Produkten derart diskriminiert.

In Salzburg bekam der heimische Großhändler Pfeiffer den Zuschlag, der 10-Liter-Milchgebinde aus Deutschland bezieht. Trotzdem liegt der Anteil heimischer Milch laut BBG bei 85 Prozent. In den anderen Bundesländern stamme die Milch zur Gänze aus Österreich.

"Die Vergabe ist durch das Bundesvergabegesetz geregelt, es können keine heimischen Anbieter bevorzugt werden", sagt Florian Unterberger von der BBG. Dieses Gesetz sollte kein Hindernis darstellen, meint hingegen BZÖ-Landesverteidigungssprecher Kurt List: "Das Bundesheer soll einfach die Beschaffung der Milchprodukte auf kleinere Tranchen aufteilen, damit stünde einem Einkauf bei heimischen Bauern nichts mehr im Wege." Dem entgegnet Unterberger: "Die Aufteilung in Beträge unter 100.000 Euro, damit die Aufträge direkt vergeben werden können, ist eine Umgehung des Gesetzes."