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Wirbel um Politiker-Impfungen

Von Martin Tschiderer

Politik

Rund um umstrittene vorgezogene Impfungen von Politikern ist die Debatte um den Umgang mit übrig gebliebenen Dosen entbrannt. Das Gesundheitsministerium verweist auf die Bundesländer.


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Nach dem Bekanntwerden möglicher Unregelmäßigkeiten um vorgezogene Impfungen rund um "Ersatzlisten" in Alters- und Pflegeheimen tauchen immer mehr Fälle umstrittener Impfungen von Politikern auf. So hat sich der Feldkircher Bürgermeister Wolfgang Matt (ÖVP) laut "Vorarlberger Nachrichten" bereits am Wochenende in einem Seniorenheim das Vakzin verabreichen lassen. Impfungen von Politikern sind nach dem offiziellen Impfplan allerdings noch nicht vorgesehen.

Matt verteidigte sich damit, er stehe laufend mit Bewohnern von Seniorenheimen in Kontakt und habe eine Impfdosis erhalten, die andernfalls "verloren gegangen wäre". Die betreffende Ärztin im Seniorenheim widersprach hingegen der Darstellung des Bürgermeisters. Zum entsprechenden Zeitpunkt seien noch viele Leute aus Hochrisikogruppen mit Impfwunsch vor der Tür gestanden. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) kritisierte die Impfung des Bürgermeisters scharf. Der Impfstoff sei knapp verfügbar und es gebe einen klar definierten Impfplan, an den man sich zu halten habe.

Nachteile der dezentralen Impfstrategie

Hintergrund: Die bisher eingesetzten Impfstoffe werden in Ampullen ausgeliefert, deren Menge laut Berechnung für fünf Impfdosen ausreicht - tatsächlich ließen sich sogar sechs Dosen pro Ampulle entnehmen. Der Impfstoff einer geöffneten Ampulle muss aber binnen Stunden verbraucht werden, damit er nicht verfällt. Wenn laut Impfplan vorgesehene Personen zu einem Termin, etwa wegen Krankheit, nicht geimpft werden können, stellt sich die Frage, wie mit dem übrig gebliebenen Impfstoff umzugehen ist. Dazu sollen von den jeweiligen lokalen Impfkoordinatoren, etwa in Heimen, "Ersatzlisten" mit weiteren Impfkandidaten erstellt werden, die dann - nach Priorität gereiht - zum Zug kommen sollten.

Der Fall des Feldkircher Bürgermeisters ist aber bei Weitem nicht der einzige, bei dem die vorgesehene Impf-Reihenfolge offenbar nicht eingehalten wurde. In Tirol wurden laut Medienberichten in mehreren Gemeinden statt über 80-Jährige und Risikopatienten etwa Gemeindemitarbeiter und ein Bürgermeister und dessen Frau geimpft. Der Bürgermeister begründete das in der "Tiroler Tageszeitung" damit, nach einer Herzoperation selbst zur Risikogruppe zu gehören. Warum auch seine Frau eine vorgezogene Impfung erhalten hatte, blieb demnach aber ungeklärt.

Auch im niederösterreichischen Pflege- und Betreuungszentrum Pottendorf sollen nicht nur Bewohner und Mitarbeiter, sondern auch Ortspolitiker geimpft worden sein. Und in Oberösterreich wurden mehrere Bürgermeister bereits immunisiert. Die Ortschefs von Enns und St. Georgen an der Gusen versicherten aber, sich nicht unzulässig vorgedrängt zu haben.

Die vielen Fälle von Vorreihung werfen jedenfalls die Frage nach der Kontrolle bei überschüssigen und georderten Impfdosen auf. Österreich setzt grundsätzlich auf eine dezentrale Impfstrategie, wonach nicht in großen Impfzentren immunisiert werden soll, wie in manch anderem Land. Stattdessen soll der Bevölkerung die Impfung möglichst niederschwellig angeboten werden, nach Durchimpfung der Alters- und Pflegeheime primär bei Hausärzten. Die Impfbereitschaft, so der Plan der Bundesregierung, soll dadurch gefördert werden. Der wohl größte Nachteil der dezentralen Impfstrategie liegt allerdings ebenso auf der Hand: Was genau mit den ausgelieferten Impfdosen passiert, kann kaum kontrolliert werden. Im schlechtesten Fall eröffnet die nicht zentrale Erfassung relativ einfache Möglichkeiten, einzelne Dosen anders als vorgesehen zu verimpfen.

Kontrollen laut Ministerium Aufgabe der Länder

Für die Verteilung der Impfdosen ist prinzipiell die Bundesbeschaffungsbehörde (BBG) zuständig, in deren E-Shop die Impfbeauftragten der Heime zunächst selbst die benötigte Menge an Impfstoffen ordern konnten. Inzwischen haben die Bundesländer die Koordination übernommen. Die BBG selbst ist für eine entsprechende Kontrolle jedenfalls nicht zuständig. Die Frage der Verwendung liege "in der inhaltlichen Verantwortung der Koordinatoren der Bundesländer" bzw. des Gesundheitsministeriums, heißt es dort gegenüber der "Wiener Zeitung".

Das Gesundheitsministerium selbst verwies am Dienstag auf die Verantwortung der Länder und der jeweiligen Impfbeauftragten der Gesundheitseinrichtungen. Bei den Wartelisten seien zunächst andere Heimbewohner, Pflege- und Betreuungspersonal oder sonstige Beschäftigte zu priorisieren. Danach kämen externe Dienstleister wie etwa Physiotherapeuten in Betracht, die sich regelmäßig in den Einrichtungen aufhielten. Kontrollen und etwaige Sanktionen seien Aufgabe der jeweiligen Impfkoordinatoren und Impfbeauftragten.