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Rechtsgrundlage von mehreren Gerichten in Gefahr. | Justizministerium beruhigt. | Wien. "Der Oberste Gerichtshof (OGH) könnte theoretisch nach Wels verlagert werden." Andreas Geroldinger, Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Uni Wien, malt den Teufel an die Wand. Wenn Ende 2009 das Behörden-Überleitungsgesetz außer Kraft tritt, gibt es nämlich keine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung mehr, dass das Höchstgericht seinen Sitz in Wien hat, erklärt Geroldinger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".
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Doch darin sieht der Universitätsassistent nicht das Hauptproblem. Mit Auslaufen des Behörden-Überleitungsgesetzes würde für eine Vielzahl von Gerichten die Rechtsgrundlage wegfallen. Vor allem Landes- und Oberlandesgerichte wie etwa die Oberlandesgerichte in Wien, Graz, Innsbruck und Linz sind laut Geroldinger davon betroffen. Fazit: Rein rechtlich existieren diese Gerichte dann nicht mehr. Auch die Zuständigkeitsregeln fallen damit weg. Es werde somit schwierig zu beurteilen sein, an welches Gericht man sich wenden soll, gibt Geroldinger zu bedenken.
Juristische Raffinessen
Noch eine weitere Konsequenz droht durch den Wegfall des Behörden-Überleitungsgesetzes: "Da das Gericht nicht mehr existiert, ist das Recht auf einen gesetzlichen Richter verletzt. Das könnte man als Verfahrensfehler einwenden", sagt Geroldinger.
Er glaubt aber, dass man sich hier mit "juristischen Raffinessen" über Wasser halten kann. So könne man sich etwa darauf berufen, dass die Richter vom Bundespräsidenten ernannt werden und damit ohnehin eine ausreichende Rechtsgrundlage hätten.
Der Universitätsassistent hält ein neues Gesetz über die äußere Gerichtsorganisation allerdings für sauberer. Das Justizministerium ist schon dabei, die Lage zu prüfen und beruhigt. "Selbstverständlich wird es die Gerichte wie etwa das Oberlandesgericht Linz weiter geben", heißt es aus der Pressestelle des Ressorts. Auch im Oberlandesgericht Linz ist man zuversichtlich und geht davon aus, "dass es eine entsprechende Regelung geben wird".
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