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Die geplante Aufsichtsreform der Bundesregierung stößt auf wenig Gegenliebe.
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Wien. An der geplanten Reform der Bankenaufsicht, die ab 1. Jänner 2020 nicht mehr zwischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und Nationalbank (OeNB) aufgeteilt, sondern nur noch in der FMA angesiedelt sein soll, scheiden sich die Geister. Zum einen feiert Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) seinen zu Wochenbeginn in die Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf, wobei er betont, dass die Reform "Doppelgleisigkeiten und hohe Kosten" beseitige und die FMA "schlanker, effizienter und schlagkräftiger" mache. Zum anderen kommt vor allem aus der OeNB, die künftig Kompetenzen verliert, massive Kritik.
Die Nationalbank - konkret ihr Chef, Ewald Nowotny - stellt die von Löger aufgelisteten Vorteile einer Konzentration der Bankenaufsicht in der FMA in Abrede. Er befürchtet, dass die "neuen komplizierten Strukturen" die Aufsicht verteuern. Nicht zuletzt deshalb, weil Lögers Ministerium im Zuge der Aufsichtsreform um drei zusätzliche Abteilungen vergrößert werden soll.
Die OeNB steht mit dieser Einschätzung nicht alleine da. Ein Finanzexperte, der anonym bleiben will, sieht ebenfalls keine Einsparungen und spricht mit Blick auf die geplante Reform von "purem Aktionismus". Die Regierung suggeriere zwar, dass der Steuerzahler durch Einsparungen entlastet werde (um mehr als zehn Millionen Euro schon ab 2020). Aber in Wirklichkeit werde die Nationalbank per Gesetz gezwungen, dem Bund mehr von ihrem Gewinn abzuführen. Offenbar, weil durch die zukünftige Organisation der Aufsicht doch Mehrkosten entstehen, vermutet der Bankenfachmann.
OeNB-Repräsentanzin FMA-Gremien schrumpft
Im Entwurf ist vorgesehen (und darauf verweist auch die Nationalbank), dass in Zukunft 95 Prozent statt bisher 90 Prozent des Notenbank-Gewinns dem Bund zu überweisen sind. Die OeNB stößt sich daran. Sie gibt zu bedenken, dass dies ihre Möglichkeit einschränken würde, Rücklagen zu bilden. Dies wäre auch ein Eingriff in ihre "finanzielle Unabhängigkeit".
Was in Expertenkreisen und im Umfeld der Zentralbank ebenfalls befürchtet wird - neben höheren Kosten -, ist die Gefahr einer "Aufsicht light", einer weniger scharfen Beaufsichtigung der Finanzbranche. Denn geplant ist, dass die Nationalbank im FMA-Aufsichtsrat künftig schwächer repräsentiert ist und im neuen Fachbeirat nur einen Sitz hat, während die Wirtschaftskammer (WKÖ) gleich drei Leute entsenden kann. "Die WKÖ bekommt ein besseres Lobbying", heißt es. "Das ist problematisch."
"Da wird es nocheinige Brösel geben"
Kritisch gesehen wird aber auch die Dominanz des Finanzministeriums in den jeweiligen FMA-Gremien. Sollte der Bund künftig auf die Geschäftsleitung und die Tätigkeiten der FMA durch Weisungen Einfluss nehmen, "wäre das alles andere als gut", wie in Fachkreisen betont wird. Zumal dies die verfassungsrechtlich gesicherte Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde aushebeln würde.
Wie gut die neue FMA künftig arbeite, lasse sich aus Lögers Entwurf nicht herauslesen, wird in den Kreisen weiter erklärt. Dort wird auch bezweifelt, dass der Transfer der OeNB-Aufsichtsagenden zur FMA reibungslos funktionieren wird. "Da wird es noch einige Brösel geben", wird vor allem auf jene 180 OeNB-Mitarbeiter verwiesen, die mit Jahresbeginn 2020 die FMA als neuen Arbeitgeber haben. Arbeitsrechtlich seien diese Mitarbeiter bessergestellt als ihre FMA-Kollegen.
Bankenexperte Thomas Url vom Wifo ortet im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf auch noch ein anderes Problem - und zwar bei der künftigen Kommunikation zwischen FMA und OeNB. Im Krisenfall könnte sich das rächen, wenn es etwa darum geht, einer Bank rasch Liquiditätshilfe zu gewähren. "Die OeNB stellt im Notfall Liquidität zur Verfügung, die FMA kann das nicht", gibt Url zu bedenken. Künftig werde die Notenbank in Krisenfällen auf deren Expertise zurückgreifen müssen. Dass sie sich dann erst selbst ein Bild machen muss, könnte wertvolle Zeit kosten und die Entscheidung für notwendige Liquiditätsspritzen verzögern.