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Wirksamkeit ist weiter nicht gefragt

Von Christa Karas

Wissen

Unüberschaubare Menge von Globuli und Verdünnungen. | Höhere Kosten für Zulassung könnten regulierend wirken. | Brüssel/Wien. Was vor 200 Jahren mit Samuel Hahnemann begann, hat sich zu einem bedeutenden Markt entwickelt. Der Umsatz mit homöopathischen Mitteln liegt weltweit jährlich bei rund zwei Milliarden Euro, eine Milliarde davon entfällt auf Europa. Dieser Erfolg verdankt sich vor allem der Entwicklung von Komplexmitteln, die eine größere Bandbreite von Krankheitssymptomen mit nur einem Präparat abdecken sollen, sowie dem Versprechen der Kurierbarkeit allen Leidens mit "sanften Naturheilmethoden".


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Einen evidenzbasierten Wirksamkeitsnachweis für solche Mittel musste und konnte die Homöopathie bekanntlich bis heute nicht erbringen, sie verfügt indessen über einflussreiche Lobbys und große Popularität in Indien und den USA sowie in Europa vor allem in Frankreich, Deutschland und Großbritannien, wo sich sogar manche Royals für sie stark machen.

Auf der Basis von "nützt nicht, schadet nicht" versuchen die zuständigen EU-Behörden seit Jahren, gesetzliche Grundlagen für diesen Komplex zu schaffen. Einer Homöopathie-Arbeitsgruppe der europäischen Arzneimittel-Zulassungsbehörden (Heads of Medicines Agencies, HMA) folgten zwei weitere Gruppen am für das Europäische Arzneimittelhandbuch zuständige EDQM (European Directorate for the Quality of Medicines), die schließlich Leitlinien zur Berechnung sicherer Verdünnungen und Listen zur Unbedenklichkeit entwarfen.

Heilungskräftiges

Sogenannte komplementärmedizinische Verfahren haben sich durch heftige Apothekenbewerbung in den letzten Jahren zu einem starken Wirtschaftsfaktor entwickelt. Mehr als 120 Millionen EU-Bürger nutzen laut Max Daege, Präsident von Echamp (einer europäischen Vereinigung von Herstellern homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel), regelmäßig die - nach wissenschaftlichen Kriterien - Scheinmedikamente. Und 120 Millionen EU-Bürger können gemäß dem Motto "Wer heilt, hat Recht" auch dann nicht irren, wenn gar keine Erkrankung vorliegt bzw. dahinter Selbstheilung, Aberglaube, Placebowirkung, ein Apotheker oder ein Arzt in Erklärungsnöten bzw. aus Überzeugung stehen.

Zumindest könnte es aber dank der EU für manche Produzenten des Wildwuchses an Homöopathika etc. auf dem Markt künftig schwieriger werden. Die EU fordert nämlich schon lange eine Harmonisierung der national unterschiedlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung entsprechend den Richtlinien laut europäischem Arzneimittelhandbuch - und zwar bereits seit 1993, wie Daege im "Deutschen Ärzteblatt" ebenso offen zugab, wie dass dies für "Präparate ohne Indikation" und zudem für Verdünnungen von mindestens 1:10.000 gilt.

Da Brüssel nun auf die Umsetzung dieser Richtlinien drängt, wird die so lange bestehende Gesetzgebung von den Herstellern seit einiger Zeit als "unpraktikabel" bezeichnet, wobei es natürlich um Geld - nämlich um die Kosten für die Registrierung und Zulassung - geht. Nicht unbedingt nachvollziehbar, sind doch in Deutschland bereits 4000 solche Mittel registriert. Mehr - nämlich 6000 - sind es nur in Österreich.

Indessen haben laut Daege Belgien, Italien und Spanien insgesamt um die 15.000 weitere Produkte zur Registrierung angemeldet, sodass die Behörden "ihrer Verpflichtung, die Anträge zu bearbeiten", nicht nachkämen. Die Gesetzgebung sei aber auch deshalb unpraktikabel, weil "die Homöopathie von der Vielfalt der verfügbaren Arzneimittel lebt". Kleinere Hersteller der tatsächlich nur aus Wasser, Milchzucker oder etwas Alkohol bestehenden Mittel könnten aber die Kosten von durchschnittlich 5000 Euro für die Registrierung nicht aufbringen, nicht registrierte Produkte verschwänden zusehends vom Markt.

Der Pillendreh

"Die Vertreter homöopathischer und anthroposophischer Therapien fordern daher, die gesetzlichen Regelungen für komplementärmedizinische Arzneimittel zu vereinfachen", so Daege.

Ginge es nach Edmund Berndt, der dies in seinem Buch "Der Pillendreh - Ein Apotheker packt aus" (Edition Va Bene) hinlänglich begründet, wäre hingegen nur eine Regelung nötig: Das gesetzliche Verbot für die Scheinmedikamente.