Zum Hauptinhalt springen

Wirte überleben Rauchverbot

Von WZ Online

Wirtschaft

Die Rauchverbote in den deutschen Bundesländern haben kurzfristig zu Umsatzeinbußen im Gastgewerbe geführt. Diese fielen jedoch schwächer aus als von vielen Gastwirten befürchtet. An Zigarettenautomaten sorgte neben den Rauchverboten vor allem die seit 2007 vorgeschriebene elektronische Alterskennung für sinkende Umsätze.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 14 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Zu diesen Ergebnissen kommen drei Untersuchungen des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI).

Die zwischen August 2007 und Juli 2008 auf Bundesländerebene eingeführten Rauchverbote im Gastgewerbe haben dort zu einem durchschnittlichen Umsatzrückgang um rund zwei Prozent geführt. Zu Einbußen kam es vor allem kurz nach Inkrafttreten der Rauchverbote. Diese scheinen sich jedoch mit der Zeit abgeschwächt zu haben.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen, wo das Rauchverbot durch die Gründung so genannter Raucherclubs umgangen werden konnte, kam es zu keinem nachweisbaren Umsatzrückgang. Auswertungen von Gewerbeabmeldungen im Gastgewerbe lieferten keine belastbaren Hinweis darauf, dass die Rauchverbote zu vermehrten Betriebsaufgaben führten.

Für die Untersuchung wurden Gewerbeanzeigen in den Ländern und die auf Bundesländerebene zusammengefassten monatlichen Umsatzdaten von rund 10.000 Betrieben im Gastgewerbe zwischen Januar 2006 und September 2008 ausgewertet.

Befragung: Wirte wollen Wahlfreiheit

Eine vom RWI in Zusammenarbeit mit der IHK zu Essen und Unterstützung durch die IHK Nürnberg im Juni 2008 durchgeführte Befragung in mehr als 600 Gastronomiebetrieben in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin zeigt zudem, dass die Effekte der Rauchverbote im Vorfeld systematisch überschätzt wurden.

In Bayern, wo das Rauchverbot zum Zeitpunkt der Befragung bereits galt, berichteten etwa 70% der Gastwirte von erlittenen Umsatzeinbußen. In Nordrhein-Westfalen, wo das Rauchverbot erst nach der Befragung in Kraft trat, erwarteten hingegen nahezu 80% der Gastwirte einen Rückgang der Umsätze. Auch die Ablehnung des Rauchverbots durch die Gäste fiel in NRW mit 63% höher aus als in Bayern mit 54%, wo schon Erfahrungen mit einem realen Rauchverbot vorlagen.

Die Befragungsergebnisse relativieren sich, wenn berücksichtigt wird, dass die Stichprobe überdurchschnittlich viele Bars und Kneipen enthielt, die vom Rauchverbot im Vergleich zu Restaurants stärker betroffen sind. Korrigiert man die Ergebnisse entsprechend, berichten in Bayern 44% von sinkenden Umsätzen, in NRW erwarten 55% Einbußen.

Die aus Sicht der Gastronomen beste Lösung zum Nichtraucherschutz ist mit weitem Abstand die Wahlfreiheit zwischen Raucher- und Nichtraucherbetrieb, gefolgt vom Rauchverbot ohne Ausnahmen und den bestehenden Nichtraucherschutzgesetzen.

Umsätze an den Zigarettenautomaten sanken

Eine dritte RWI-Studie zu den Auswirkungen der Rauchverbote auf Länderebene zeigt, dass diese in der Gastronomie zu einem Umsatzrückgang auch an Zigarettenautomaten geführt haben. Zu weitaus stärkeren Umsatzrückgängen an Zigarettenautomaten führte jedoch die Einführung der elektronischen Alterskennung im Januar 2007.

Sie hält allerdings nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene aus anderen Staaten vom Zigarettenkauf an Automaten ab. Die Prüfung des Alters mit der EC-Karte funktioniert nämlich nur in dem Land, in dem die Karte ausgestellt wurde.

Der Zigarettenkonsum in Deutschland sank in der gleichen Zeit deutlich weniger stark, verlagerte sich also offenbar hin zu anderen Verkaufspunkten wie Tankstellen. Die Anhebung des Mindestalters für den Erwerb und Konsum von Zigaretten von 16 auf 18 Jahre sowie das bundesweite Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes im September 2007 führten zu nur schwach oder überhaupt nicht nachweisbaren Umsatzveränderungen.

Grundlage der Untersuchung ist eine Analyse der monatlichen Umsatzdaten von Januar 2006 bis August 2008 eines führenden Zigarettenautomaten-Aufstellers in Deutschland auf Bundesländerebene.