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Wirtschaft fordert Senkung der Rechtsschutzgebühren

Von Matthias G. Bernold

Wirtschaft

Donnerstag und Freitag fand in Wien die 3. Österreichische Vergaberechtstagung statt. Dominierendes Thema der Veranstaltung: Die anstehende Reform des österreichischen Vergaberechts. Die "Wiener Zeitung" sprach am Rande der Tagung mit den Architekten eines Vorentwurfs zum Gesetz, das aufgrund von EU-Vorgaben bis Ende Jänner 2006 in Kraft treten muss.


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Drei Wiener Professoren haben sich zusammen gesetzt, um Lücken im österreichischen Bundes-Vergabegesetz (BVergG) zu schließen und überdies das Gesetz an die Erfordernisse zweier EU-Richtlinien anzupassen: Handelsrechtler Josef Aicher und Verfassungsjurist Michael Holoubek befassten sich mit dem materiellen Teil. Rudolf Thienel oblag die Neufassung des Rechtsschutzes.

"Es war unser Anliegen, den Gesetzesaufbau einfacher zu gestalten", erklärt Aicher der "Wiener Zeitung" . Daneben soll das Gesetz die Möglichkeiten für den öffentlichen Auftraggeber erweitern. Vor allem bei "einfach beschreibbaren Gütern" (Energie, Papier) könnten elektronische Auktionen zum Einsatz kommen. Ziel dabei laut Aicher: "Den wettbewerblichen Dialog zwischen Auftraggebern und Unternehmern zu verbessern." Schwierigkeiten bei der Neufassung der Materie bereitete den Professoren das Verfassungsrecht. "Während der Bund in Vergabeangelegenheiten die Gesetzgebungskompetenz in materieller Hinsicht inne hat, sind die Verfahren Ländersache", erklärt Thienel. Holoubek lobt die gewählte Vorgangsweise, die Materie vor Beschließung einer Expertise durch die Wissenschaft zuzuführen: "Das könnte ein Modell auch für andere Gesetzesvorhaben sein."

In der Wirtschaftskammer Österreich wartet man gespannt auf den Gesetzesentwurf, der unter Berücksichtigung des Professorengutachtens im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes formuliert wird. Seitens der Unternehmen erhofft man sich bessere Lesbarkeit, einen praktikablen wettbewerblichen Dialog und - nicht zuletzt - eine Senkung der Rechtsschutzgebühren, die derzeit oft 5.000 Euro und mehr betragen.