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Wirtschaftsbund strikt gegen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit

Von Veronika Gasser

Politik

Der Wirtschaftsbund (WB) will trotz Verhandlungen der Sozialpartner und Ministerratsbeschluss von einem Rechtsanspruch auf Elternteilzeit plötzlich nichts mehr wissen. Präsident Christoph Leitl zieht rechtzeitig zur WB-Generalversammlung am Wochenende einen neuen Vorschlag aus dem Köcher: Die Regierung solle sich mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft zufrieden geben.


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Der Wirtschaftsbund ist unter Druck. Bei der Generalversammlung am Wochende wird der "alte" Präsident Christoph Leitl zum "neuen" gekürt. Damit er nicht mit leeren Händen vor die 450 Delegierten treten muss, zeigt er der Regierung die Zähne und gibt den Druck an diese weiter.

Eigentlich schien es schon so gut wie ausgemacht, dass auch die Wirtschaftsvertreter im Parlament dem Gesetz auf Elternteilzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes zustimmen. Zähneknirschend hatte der WB die Grenze für den Rechtsanspruch von 20 Mitarbeitern pro Betrieb akzeptiert.

Doch jetzt ist alles anders. Leitl und sein Generalsekretär Karlheinz Kopf wollen von "einer Paragraphenbedrohung" nichts wissen. Damit werde einer wichtigen Idee ein Bärendienst erwiesen, argumentiert Leitl. "Das Gesetz muss modifiziert werden." Damit wird subtil umschrieben, dass es eigentlich kein Elternteilzeit-Gesetz, also keinen Rechtsanspruch für die Eltern geben darf. Stattdessen sollte eine Vereinbarung zwischen Sozialpartnern, Wirtschaft und Politik ausreichen, in der sich - sofern notwendig - die Wirtschaft verpflichtet, Teilzeitjobs für Eltern zur Verfügung zu stellen. Werden die in der "Selbstbindung" definierten Ziele innerhalb von drei Jahren nicht erreicht, könne die Regierung per Gesetz den Rechtsanspruch durchsetzen. Leitl ist zuversichtlich, dass sich seine Partei einsichtig zeigen wird.

Im Wirtschaftsministerium ist man vom Meinungsschwenk überrascht und verweist auf die Einbeziehung der Sozialpartner bei der Elternteilzeit. Das Gesetz gehe nächste Woche wie geplant in Begutachtung.