Zum Hauptinhalt springen

Wirtschaftskrimi YLine: Gutachter Keppert nicht befangen

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Bahn frei für den Anklageentwurf, Ministerium muss darüber entscheiden.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Im Wirtschaftskrimi um die frühere börsenotierte New-Economy-Firma YLine Internet Business Services AG, die im Herbst 2001 eine spektakuläre Pleite auf das Parkett legte, dürfte es in Kürze zu einer Anklage kommen.

Denn im Eiltempo hat das Landesgericht Wien unter der Aktenzahl 254 HR 470/11h einen Antrag auf Abberufung des Sachverständigen Thomas Keppert abgeschmettert und damit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft den Weg für eine Anklage im Verfahren 13 St 6/11k freigemacht. "Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Befangenheitsgründe in einer sehr kurzen Frist vorzubringen und sämtliche von der Ablehnungswerberin vorgebrachten Gründe waren schon früher bekannt", sagt Oberstaatsanwältin Eva Habicher. "Außerdem hat es in der Vergangenheit bereits Ablehnungsanträge gegeben, die rechtskräftig abgewiesen worden sind. Die Ablehnungswerberin hat auch nichts Neues vorgebracht." Nachsatz: "Es liegen laut Gericht auch keine Gründe vor, dass der Sachverständige die Gutachtenserstellung nicht unvoreingenommen machen kann." Detail am Rande: Das Gutachten von Thomas Keppert liegt bereits seit 2005 vor. Zugleich war Keppert aber auch Sachverständiger in den Insolvenzverfahren rund um YLine.

Indes hat die Ablehnungswerberin, bei der es sich um die Verdächtige Nummer 21, Elfriede S., handeln soll, noch die Möglichkeit, gegen diesen Gerichtsbeschluss ein Rechtsmittel einzulegen. "Falls sie das nicht macht, kann das Verfahren weitergehen", sagt Habicher. Dann geht der Vorhabensbericht des Staatsanwalts Alexander Marchart über die Oberstaatsanwaltschaft an das Justizministerium.

Vorwürfe bestritten

Dort war der Strafakt, in dem der YLine-Gründer Werner Böhm einer der Hauptdarsteller ist, schon im Juni des Vorjahres, als der Akt noch vom der Staatsanwaltschaft Wien betreut wurde. Marchart ist samt Akt aber zur neuen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gewechselt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Verdacht der Untreue und der Bilanzfälschung. Ursprünglich umfasste der Strafakt an die 25 Verdächtige, aber nur gegen rund ein Dutzend soll Anklage erhoben werden. Wie berichtet, bestreiten Werner Böhm und die anderen Verdächtigen alle Vorwürfe.