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Der Bankenskandal in Wien. Und in der Steiermark und im Burgenland. Der amerikanische Enron-Wirbel irritiert nun auch hierzulande. Wurden die Unternehmen zu "locker" geprüft, wurden die Bilanzen zu leichtfertig testiert?
Die Abschlussprüfer kommen ins Gerede. Dazu das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) mit seiner drastischen Ausweitung der Haftungsgrenzen. Österreichs Wirtschaftsprüfer sind in Alarmstimmung. Im Vordergrund der Verärgerung steht die Erhöhung der Haftung für Prüfungsfehler auf 2 Mill. Euro pro Prüfung, bei Fehlverhalten gegenüber börsennotierten Unternehmen sogar auf 4 Mill.. Liegt seitens des Prüfers grobe Fahrlässigkeit vor, kann die Haftung bis zu 20 Mill. Euro reichen.
Nicht ganz grundlos fürchten die heimischen Abschluss-prüfer eine Monopolisierung des Prüfungswesens bei den wenigen Mammutkanzleien des Landes, denn nur die ganz großen können sich die notwendigen Versicherungsprämien leisten. Vorausgesetzt, dass sie überhaupt Versicherer finden, die zur Risikoübernahme bereit sind. Dazu kommt, dass es keine gesicherte Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit gibt; die Interpretation durch die Gerichte ist Glückssache.
Problematische Rotation
Ein weiterer Problembereich für den Berufsstand betrifft die vom FMAG geforderten Prüferrotation. Nach sechs Prüfungsjahren muss der Prüfer den Mandanten verab-schieden, darf von ihm keinen neuerlichen Auftrag an-nehmen. Das erhöht die Kosten für die Erstprüfung durch den nächsten Abschlussprüfer, der sich erst einarbeiten und die Prüfungsroutinen aufbauen muss. Vorgeschlagen wird deshalb, die gesetzlich vorgesehene "externe Rotation" in eine interne zu ändern, bei der die Kanzlei des Prüfers zwar gleich bleibt, aber das eingesetzte Prüferteam ausgetauscht werden muss.
Nicht weniger Sorge macht den Prüfern die zur Diskussion gestellte Unvereinbarkeit zwischen Prüfung und Beratung "Soll ich meinem Mandanten zwar sagen, dass er etwas falsch gemacht hat, aber nicht, wie er es richtig macht?" fragte ein Prüfer. Schwierig. Der Mittelweg könnte lauten: Steuerberatung und Abschlussprüfung sind vereinbar, Spezialberatungen (z.B. Unternehmensbewertung), die auch Gegenstand der Abschlussprüfung sein können, schließen sich aus.
Österreichs 800 Wirtschaftsprüfer stehen vor unbehaglichen Problemen. ab