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- Die Europäische Kommission ist laut EU-Recht, das von den Mitgliedsländer einstimmig beschlossen wird, die Hüterin der Verträge. Sie hat ausschließlich Gemeinschaftsinteressen zu vertreten und das alleinige Initiativrecht in der EU. Also nur aufgrund eines Kommissionsvorschlages können Parlament und Rat Beschlüsse fassen.
- Der Rat, auch EU-Rat oder (EU-)Ministerrat genannt, wird von den Mitgliedstaaten bzw. deren Fachministern gebildet.
- Mit dem Rat nicht zu verwechseln ist der Europäische Rat. Das sind die Regierungschefs (sowie aufgrund der besonderen Verfassungslage die Staatspräsidenten Frankreichs und Finnlands), die bei regelmäßigen Gipfeltreffen die politischen Leitlinien der EU vorgeben.