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(pech) Die Schwerarbeiterregelung löst ab 2007 die Hacklerregelung ab. Allerdings sind in die Hacklerregelung alle Menschen mit langer Versicherungsdauer gefallen, in den Genuss, früher in Pension gehen zu können (also Männer vor dem 65., Frauen vor dem 60. Lebensjahr), sollen nun nur noch Schwerarbeiter kommen. Voraussetzung sind 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) mit 180 Monaten (15 Jahren) Schwerarbeit. Für ein Schwerarbeiterjahr werden drei Monate vom Regelpensionsalter abgezogen. Höchstens also 45 Monate (3 Jahre, 9 Monate). Wer auf 15 Schwerarbeiterjahre verweisen kann, kann mit 61 Jahren und drei Monaten in Pension gehen. Die Abschläge liegen bei maximal 2,1 Prozent, mindestens aber bei 0,85 Prozent.