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Wissenswertes über Pensionskassen

Von Sissi Eigruber

Wirtschaft

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Grundsätzlich werden die Verträge zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse abgeschlossen. Doch zuvor müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen. In größeren Unternehmen werden die Arbeitnehmer durch den Betriebsrat vertreten. In Kleinbetrieben wird mit den betreffenden Dienstnehmern selbst verhandelt. In dem Pensionskassenvertrag werden die Details des Beitrags- und Leistungsrechts, die Grundsätze der Veranlagungspolitik, die Bestimmungen für die allfällige Übertragung von Anwaltschaften auf die Pensionskasse sowie die Kostenregelungen festgelegt.

Die Höhe der Beiträge liegt üblicherweise unter 2% der Bruttogehaltssumme. Die Höhe der ausgezahlten Zusatzpension reicht von 50 Euro bis zu Spitzensätzen von 10.000 Euro (davon gibt es aber nur wenige). Der Durchschittwert der ausgezahlten monatlichen Rate lag voriges Jahr bei 495 Euro. Rund 95% der Bezugsberechtigten erhalten 100 bis 300 Euro monatlich.

Seit 1997 können Arbeitgeber auch für sich selbst in eine Pensionskasse einzahlen, und so zu einer eigenen Betriebs-Pension kommen. Das gilt z.B. für Gewerbetreibende, Freiberufler und Einzelunternehmer. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Unternehmen mindestens eine weitere Person beschäftigt, die ebenfalls von einer Zusatzpension profitiert.

Betriebliche Pensionskassen sind Pensionskassen, die von einem Unternehmen bzw. Konzern ausschließlich für eigene Mitarbeiter gegründet werden. Überbetriebliche Pensionskassen sind Pensionskassen, die für Mitarbeiter unterschiedlicher Unternehmen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften einrichten. Derzeit gibt es 15 betriebliche und 6 überbetriebliche Pensionskassen.