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WKÖ: Entgeltschutz niedriger ansetzen

Von Veronika Gasser

Wirtschaft

Leitl will noch schärfere Zumutbarkeitsbestimmungen. | Wien. Die Bestimmungen für Arbeitslose einen neuen Job anzunehmen, könnten noch einmal verschärft werden. Darüber denken die beiden Granden der Wirtschaftskammer (WKÖ), Präsident Christoph Leitl und Generalsekretär Reinhold Mitterlehner, laut nach.


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Die neuen Zumutbarkeitsbestimmungen gelten erst seit einem Jahr. Doch sie haben laut Wirtschaftskammer nicht den erhofften Erfolg gebracht. Das heißt, Arbeitslose können die Annahme eines Jobs ablehnen, wenn die Entlohnung unter 80 Prozent des letzten Bezuges liegt, oder wenn der Weg zum neuen Arbeitplatz mehr als zwei Stunden täglich ausmacht.

Über diese beiden Punkten sollte abermals mit der Gewerkschaft verhandelt werden, so Leitl. Der Entgeltschutz könnte laut Mitterlehner "niedriger dosiert", also von 80 auf 70 Prozent herabgesetzt, der zulässige Arbeitsweg verkürzt werden. Ende Jänner hatte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein bekannt gegeben, dass er mit Leitl und ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch vereinbart habe, die Themen Arbeitszeitflexibilisierung und Zumutbarkeitsbestimmungen bis Juli zu verhandeln.

Kopfprämie für Vermittler

Weiters fordern die Wirtschaftskämmerer Prämien für Arbeitsvermittler, wenn der Arbeitslose länger als vier Monate an seinem neuen Arbeitsplatz durchhält. Ein solches Modell gebe es bereits in Dänemark, erklärt Mitterlehner. In einem Pilotprojekt testen WKÖ und AMS mit privaten Vermittlern das Prämienmodell bei jugendlichen Langzeitarbeitslosen. Den Vermittlern winkt ein Erfolgshonorar von 250 Euro pro Fall.