Neben den Großunternehmen soll Telearbeit nun auch in Österreichs Klein- und Mittelbetrieben (KMU) verstärkt zur Anwendung kommen, fordert die Wirtschaftskammer.
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18% der österreichischen ArbeitnehmerInnen - inklusive Außendienstmitarbeiter - hätten derzeit in irgendeiner Form etwas mit Telearbeit zu tun, mehr als 80% davon allerdings in Großunternehmen, berichtete der Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie, Friedrich Bock, am Donnerstag am Rande eines Pressegesprächs. In den KMU sei Telearbeit hingegen - mit Ausnahme von freischaffenden Journalisten - noch "äußerst ungewöhnlich".
Wenn der Anteil der Telearbeiter in Klein- und Mittelbetrieben, die 95% aller österreichischen Betriebe stellen, in zwei bis drei Jahren von derzeit 3 auf knapp 10% steigen würde, könnten 20.000 der insgesamt 250.000 österreichischen KMU rund 40.000 Arbeitsplätze sichern - wenn man von zwei Telearbeitern pro Betrieb ausgehe, rechnete Bock vor: "Das wäre ein gigantischer Erfolg."
Die WKO hat mit 10 Unternehmensberatern ein KMU-orientiertes Beratungsmodell erstellt, das in 20 burgenländischen Betrieben auf organisatorische, rechtliche, technische und soziale Fragen erprobt wurde. Sechs Betriebe davon haben bereits Telearbeitsplätze implementiert.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Telearbeit könne in KMU zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen und zu mehr Effizienz führen, etwa wenn eine Mutter in Karenz von zu Hause aus arbeiten könne und das Unternehmen nicht eine neue Arbeitskraft einlernen müsse, meinte Bock. Für die Arbeitnehmerin reiße der Faden zum Betrieb und zum Fach nicht ab, die Unternehmen könnten ihrerseits gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiter halten.
"Von zuhause arbeiten zu können ersetzt aber nicht den Babysitter", betont Doris Lutz, Arbeitsjuristin der AK Wien, gegenüber der "Wiener Zeitung". Dies werde den Arbeitnehmerinnen jedoch häufig bewusst oder unbewusst beim Thema "arbeiten von daheim" suggeriert.
Daneben seien die rechtlichen Rahmenbedingungen der Telearbeit für die ArbeitnehmerInnen laut Lutz nicht immer klar - auch wenn in Österreich meist die sogenannte alternierende Telearbeit praktiziert wird, bei der mindestens ein Drittel der Arbeitszeit im Betrieb verbracht werden muss und daher die gleichen Gesetze wie bei einem regulären Angestelltenverhältnis zur Anwendung kämen. Außerdem seien Kostenfragen häufig ungeklärt, etwa für den privaten PC, die Standleitung oder die Räumlichkeiten. Generell zeichnen sich jene Arbeitnehmer, die hierzulande Telearbeit in größerem Rahmen anbieten, jedoch durch Seriosität aus, so die Arbeitsrechtlerin.