Die Maßnahme erfolgte nach monatelangen Diskussionen zwischen der Ermittlungsbehörde und dem Kanzleramt.
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurde nach Monaten des Hin und Her tätig und stellte E-Mails von Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes sicher. Konkret geht es um die Ermittlungen gegen mehrere Personen im engsten Umfeld von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Gegen sie wird wegen Inseraten und dem sogenannten "Beinschab-Tool" ermittelt, bei dem auch Boulevardmedien involviert sein sollen.
Am 12. Juni wurden die Staatsanwälte nun zusammen mit IT-Experten der Justiz und zwei Beamten des Bundesamtes für Korruptionsprävention und -bekämpfung (BAK) im Kanzleramt vorstellig. Die sichergestellten Daten sollen vom Bundeskanzleramt schon im März 2023 zur Abholung vorbereitet worden sein.
Gefahr einer routinemäßigen Löschung
Diese Sicherstellung sei überhaupt nur deshalb notwendig, weil mehrere Beschuldigte ihre E-Mail-Postfächer "nahezu vollständig gelöscht hatten", wie die WKStA in einer Presseaussendung erklärt. Die Inhalte wollte man sich deshalb von den Empfängern bzw. Sendern der Kommunikationsabteilung holen.
Neben den E-Mails gab es noch weitere Beweismittel, die die WKStA sicherstellen wollte. Das habe sich aus den laufenden Ermittlungen ergeben. Was genau sichergestellt wurde, sagte sie nicht. "Diese ergänzenden Daten wären sonst unter Umständen von bevorstehenden routinemäßigen Löschungen der Archive durch die IT-Vorgaben bedroht gewesen", erklärt die WKStA ihr jetziges Handeln.
Monatelange Blockade des Kanzleramtes
Seit August 2022 streitet die Justiz mit dem Kanzleramt um die Übergabe der E-Mails. Mehrmals berichtete die WKStA über die Patt-Situation an die Fachaufsicht. Diese Berichte liegen der "Wiener Zeitung" vor.
Das Bundeskanzleramt vertritt die Meinung, dass die Sicherstellungsanordnung zu ungenau formuliert ist und die Namen der betroffenen Mitarbeiter fehlen. Außerdem hätte die WKStA einen anderen Weg wählen und um Amtshilfe ansuchen müssen.
Deshalb legte man mit der Hilfe des Chefs der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn auch ein Rechtsmittel gegen die Sicherstellung ein. Das Landesgericht für Strafsachen wies dieses Rechtsmittel ab. Die Angelegenheit liegt nun beim Oberlandesgericht Wien, ist aber noch nicht abschließend entschieden.
Die WKStA macht nun das Beschleunigungsgebot bei Ermittlungen geltend. Warten, bis ein Gericht über das Rechtsmittel entscheidet, hätte die Ermittlungen unnötig verzögert. Denn laut Gesetz haben Beschwerden keine aufschiebende Wirkung. Das Bundeskanzleramt hat auch gegen diese Sicherstellung Beschwerde eingelegt. Die Daten liegen nun versiegelt beim Landesgericht für Strafsachen, bis dieses über das Rechtsmittel entscheidet.