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Silvesterraketen und Piraten sind in Wien verboten. | Bis zu 2180 Euro Strafe möglich. | Wien. Es ist ein Spiel mit dem Feuer: Wer zu Silvester Raketen in den Himmel schießt, bewegt sich auf dünnem Eis. Nicht alles, was am letzten Abend des Jahres üblich ist, ist rechtlich erlaubt.
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Im Ortsgebiet ist das Abschießen von Raketen grundsätzlich verboten, außer es liegt eine gegenteilige Verordnung des Bürgermeisters vor. Die Stadt Wien lässt eine solche Ausnahme allerdings nicht zu. Lediglich Feuerwerks-"Scherzartikel" und Feuerwerks-"Spielwaren" der Klasse I sind erlaubt. Dazu zählen etwa Ladykracher, Babyraketen und sonstige pyrotechnische Gegenstände, bei denen die Menge des explosionsfähigen Stoffes nicht mehr als drei Gramm ausmacht.
Vorsicht in der Stadt
Alle anderen Raketen und Feuerwerkskörper sind laut Sabine Rittler, Leiterin der Abteilung für Pyrotechnik und Sprengmittelwesen bei der MA 36, in Wien "definitiv verboten". Und, was vielen nicht bewusst sei: "Auch Piraten fallen darunter. Die sind damit verboten", betont Rittler gegenüber der "Wiener Zeitung".
Wer eine größere Party plant, könne sich allerdings eine Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk von der Veranstaltungsbehörde holen.
Kein Kinderkram
Etwas lockerer geht es am Land zu. "Außerhalb des Ortsgebiets darf man grundsätzlich alle Raketen abschießen, sofern man diese überhaupt rechtmäßig erwerben darf", weiß der Rechtsanwalt Heinz-Peter Wachter. Raketen der Klasse II dürfen zum Beispiel nur von Personen über 18 Jahren erworben werden.
Doch wie erkennt man, welches Geschoss bei der privaten Silvesterparty erlaubt ist und welches nicht? "Das Gesamtsatzgewicht (des explosionsfähigen Stoffes, Anm.) steht auf den Produkten drauf", versichert Rittler. "Es ist oft mit NEM (Netto Explosivmasse) gekennzeichnet."
Verstöße gegen das Pyrotechnik-Gesetz können teuer kommen: Dem Zündler droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2180 Euro oder sogar Haft bis zu zwei Wochen - das aber nur, wenn der Täter sich nicht gerichtlich strafbar gemacht hat. Denn wer mit einer widerrechtlich abgeschossenen Rakete andere verletzt, muss wegen Körperverletzung mit einem Gerichtsverfahren rechnen. "Man könnte sogar eine Gemeingefährdung begehen, wenn man etwa am Silvesterpfad Raketen abschießt und damit eine größere Menge an Menschen in Gefahr bringt", gibt Wachter zu bedenken.
Den Alkohol als Ausrede zu benützen, hilft da meistens wenig. Es ist nämlich auch strafbar, wenn man sich in einen Rausch versetzt und im unzurechnungsfähigen Zustand eine Straftat begeht.
Acht geben muss man auch bei der Lagerung der Feuerwerkskörper. So dürfen diese etwa nicht in Garagen oder Dachböden gehortet werden.
Ebenfalls abzuraten, weil laut Wachter verboten, ist es, sich selbst eine Rakete zu basteln.
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